TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VIB Vermögen AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, der Lageberichte für die VIB Vermögen AG und den VIB Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 Zustimmung Begründung: Bei einem Ergebnis von 1,71 EUR je Aktie wird die Ausschüttung einer Dividende von 0,55 Cent je Aktie vorgeschlagen. Dies liegt, wenn auch nur knapp, unterhalb des seitens der SdK grundsätzlich als adäquat eingestuften Bereichs von 40 bis 60 Prozent des Jahresergebnisses. Die kontinuierlich gute Unternehmensentwicklung sowie die guten Bilanzrelationen würden eine höhere Ausschüttung erlauben. Im Sinne einer Dividendenkontinuität halten wir den Vorschlag aber für akzeptabel. Das Unternehmen richtet die Ausschüttungen am FFO aus; die Dividendenhöhe bleibt bei etwa 42/ 43 Prozent des FFO. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Die wesentlichen Kennzahlen entwickeln sich kontinuierlich positiv weiter, beispielhaft genannt sei eine Mietrendite von 7,14 Prozent. Die Unternehmensstrategie erweist sich als erfolgreich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: s.o., Ansatzpunkte, die gegen eine gewissenhafte Aufgabenerfüllung seitens des Gremiums sprechen, sind nicht erkennbar. TOP 5 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Zustimmung Begründung: Zielrichtungen die die SdK ablehnt (Einsatz der eigenen Aktien zur Abwehr einer etwaigen Übernahme, Verwendung als Vergütungsbestandteil) sind gem. Zusicherung des Vorstands nicht gegeben. Die SdK würde aber höheren Dividende/ Bonusdividende den Vorzug geben. TOP 6 Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Anhaltspunkte, die gegen eine erneute Beauftragung sprechen (Prüfungsdauer von 10 Jahren und mehr/ Anteil prüffremder Leistungen von mehr als 25 Prozent) liegen nicht vor. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|