TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Verallia Deutschland AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. März 2016 bis zum 31. Dezember 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. März 2016 bis zum 31. Dezember 2016 Zustimmung. Begründung: Die Gesellschaft konnte sich positiv entwickeln, trotz des schwierigen Umfeldes in der Ukraine und in Russland. Der Gesamtumsatz liegt leicht über dem Vorjahr. Das Konzernergebnis liegt deutlich über dem Vorjahr. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. März 2016 bis zum 31. Dezember 2016 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist in fünf ordentlichen Aufsichtsratssitzungen seinen Beratungs- und Überwachungspflichten nachgekommen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen steht in angemessenem Verhältnis zum Honorar für sonstige Leistungen der Abschlussprüfungsgesellschaft. Inwieweit die Abschlussprüfungsgesellschaft über einen 10-Jahres-Zeitraum hinaus bereits die Gesellschaft prüft, wird auf der Hauptversammlung erfragt werden. Sollte dieser Zeitraum überschritten sein, so erfolgt aus Gründen der Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft eine Ablehnung. TOP 5 Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die Kandidatin hat die entsprechende Sach- und Fachkenntnis und bringt auch ausreichend Zeit für die Aufsichtsratstätigkeit mit. Ebenso scheinen keine Interessenskonflikte mit sonstigen Tätigkeiten der vorgeschlagenen Kandidatin zu bestehen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|