Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2016, sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die INDUS Holding Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll von Euro 1,20 im Vorjahr auf Euro 1,35 je Aktie angehoben werden. Die Ausschüttungsquote sinkt wegen des leicht überproportional angestiegenen Gewinns von 43 auf 41 % des Konzerngewinns. Die Ausschüttungsquote liegt damit innerhalb der von der SdK präferierten Bandbreite von 40-60 %.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die selbst gesteckten Ziele übererfüllt und die Gesellschaft gut für die Zukunft aufgestellt. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen.  Der Aufsichtsratsbericht scheint vollständig, detailliert und gibt einen guten Überblick über die geleistete Tätigkeit.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen eine Wiederwahl der zum vierten Mal prüfenden Ebner Stolz GmbH & Co.KG bestehen keine Bedenken, weder die Höhe noch die Aufteilung der Vergütung lassen an der Unabhängigkeit der Prüfung zweifeln.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Einer Wiederwahl der Herren Späth, Dr. Allerkamp und Dr. Bartsch sowie der Neuwahl der Frau Prof. Dr. Kammerlander wird zugestimmt. Die Kandidaten scheinen hinreichend qualifiziert und nicht durch sonstige übermäßige berufliche Aktivitäten oder Ämter an der Amtsausübung gehindert.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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