TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Zustimmung Begründung: Die Dividende wird von 1,15 € auf 0,30 € je Aktie reduziert. Damit wird der Dividendenvorschlag an die rückläufige Geschäftsentwicklung angepasst. Mit einer Ausschüttungsquote von ca. 44% liegt er jedoch in dem von der SdK gefordertem Rahmen von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Die geschäftliche Entwicklung des Unternehmens verlief nicht zufriedenstellend. Dennoch konnte trotz der Überkapazitäten am weltweiten Kalimarkt und den regulatorischen Problemen in den Werra-Werken des Unternehmens ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Ausweichlich des AR-Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Beratungs-, Kontroll- und Überwachungsfunktion gerecht geworden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Gegen die Deloitte & Touche GmbH bestehen keine Einwände. Der Abschlussprüfer hat im vergangenen Geschäftsjahr keinerlei Steuer- und Beratungsleistungen für die K+S AG erbracht. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Der Wahlvorschlag der Verwaltung, Herr Thomas Kölbl, verfügt als Finanzvorstand der Südzucker AG zweifellos über die entsprechende Expertise. Allerdings kann dem Wahlvorschlag keine Zustimmung erteilt werden, da die Anzahl der vorhandenen Mandate bereits deutlich über der Grenze von drei Mandaten liegt, welche die SdK bei operativ tätigen Personen für vertretbar hält. TOP 7 Satzungsänderungen in § 11 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 sowie in § 12 Absatz 6 und 8 Zustimmung Begründung: Es handelt sich eher um redaktionelle Änderungen der Satzung, die mit keinen Nachteilen für das Aktionariat verbunden sind. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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