Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar beruht das Ergebnis des GJ 2016 de facto ganz überwiegend aus einem fragwürdigen Einmaleffekt (Minderung des variablen Kaufpreises für die US-Tochter Oldi ohne korrespondierende Firmenwertberichtigung). Der Liquiditätszufluss ist aber aus Aktionärssicht zu begrüßen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Entgegen den Darstellungen des Vorstands hat die Gesellschaft gerade kein „gutes Geschäftsjahr 2016 hingelegt“. Wie oben zu TOP 2 ausgeführt, sind die Richtigkeit und die Verlässlichkeit des Jahresabschlusses zu hinterfragen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat lässt es seit Jahren zu, dass der Vorstand Dr. Trier ein in Anbetracht der tatsächlichen Ergebnisse krass überhöhtes und in hohem Maße für die Verhältnisse der Gesellschaft unangemessen hohes Gehalt bezieht
(§ 87 Abs. 1  S. 1 AktG).

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der zu hinterfragenden Bilanzierung (Einmaleffekt aus der Minderung des Kaufpreises Oldi, vgl. oben) regt die SdK einen Wechsel des Abschlussprüfers an.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Softing AG und der Softing IT Networks GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Maßnahme erscheint aus Unternehmenssicht sinnvoll.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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