TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 ist als insgesamt enttäuschend zu beurteilen. So waren die Ergebnisse hinsichtlich der Profitabilität sehr schlecht: Ein realisiertes EBIT von -6,8 Mio. € (-7,4% EBIT-Marge), ein Ergebnis je Aktie von -0,40 € sowie ein ROCE von -6,9% zeigen die Problematik bei der LPKF AG an. Ursache hierfür waren hauptsächlich die außerplanmäßigen Wertberichtigungen in Folge des nicht mehr wiederkehrenden LDS-Umsatzgeschäftes sowie Restrukturierungsmaßnahmen. Bereits im vergangenen Jahr kritisierte die SdK, dass das Kostensenkungsprogramm zu spät eingeleitet worden ist. Dies ist auch nach wie vor der Hauptkritikpunkt gegenüber dem Vorstand. Dennoch hat es der Vorstand geschafft die Talsohle der wirtschaftlichen Entwicklung bei der LPKF AG zu durchschreiten. Der Umsatz konnte wiederum – wenn auch auf geringem Niveau – gesteigert werden, der Auftragsbestand ist doppelt so hoch und der Auftragseingang um 27% höher als zum Stichtag des abschließenden Geschäftsjahres 2015. Letztendlich muss sich der Vorstand an den realisierten Konzernzahlen am Ende eines Jahres messen lassen. Jedoch sollte weiterhin die nachhaltige langfristige Unternehmensentwicklung im Vordergrund stehen. Hier hat der Vorstand in den letzten Monaten ordentliche Arbeit geleistet. Auch muss dem Vorstand lobend in Rechnung gestellt werden, dass der Vorstand für 2016 freiwillig auf seine Tantiemen verzichtet hat. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Augenscheinlich hat der Aufsichtsrat seine Pflichten hinsichtlich der Überwachung und Beratung ernsthaft wahrgenommen. So fanden im äußerst schwierigen Jahr 2016 für die LPKF AG 16 Aufsichtsratssitzungen statt, davon 8 außerordentliche. Doch auch dem Aufsichtsrat muss vorgeworfen werden, dass er den Vorstand strategisch nicht dahingehend besser beraten hat, indem das Kostensenkungsprogramm früher hätte starten müssen. Auch hier muss dem Aufsichtsrat jedoch positiv attestiert werden, dass im vergangenen Jahr die Aufsichtsratsvergütung von 40 T € auf 32 T € herabgesetzt wurde, um der finanziellen Situation der LPKF AG Rechnung zu tragen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Gegen die Wahl von PWC zum Abschlussprüfer sprechen sicherlich keinerlei fachliche Gründe. Auch sind die Sonstigen Leistungen an den Abschlussprüfer mit 0 € bei 125 T € Abschlussprüfungsgebühren vorbildlich. Jedoch prüft PWC die LPKF AG bereits seit 2002. Um die Unabhängigkeit zwischen Abschlussprüfer und zu prüfenden Gesellschaft gewährleisten zu können, verlangt die SdK den Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach spätestens zehn Jahren. Eine interne Rotation des Prüfungsteams reicht nach Auffassung der SdK dabei nicht aus. TOP 5 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 11 zur Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die Verwaltung schlägt vor die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf vier zu erhöhen. Bei Stimmengleichheit wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheiden. Tendenziell würde aus Sicht der SdK ein Aufsichtsrat bestehend aus drei Mitgliedern bei der Größe des Unternehmens ausreichen. Allerdings erscheint eine steigende fachliche Expertise im Aufsichtsrat für das Unternehmen der LPKF AG als durchaus sinnvoll. Aufgrund dieser Gegebenheiten wird die SdK dem Verwaltungsvorschlag zu den Satzungsänderungen bezüglich der Erweiterung des Aufsichtsrates zustimmen. Auch halten sich die Mehrkosten für ein viertes Aufsichtsratsmitglied aufgrund der im letzten Jahr reduzierten Aufsichtsratsvergütung in Grenzen. TOP 6 Wahl und Nachwahl zweier neuer Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Die beiden vorgeschlagenen Kandidaten Dr. Rothweiler und Dr Peters scheinen fachlich überaus geeignet zu sein, um zusätzliche Expertise mit in den Aufsichtsrat der LPKF AG einfließen zu lassen. Auch scheinen beide Kandidaten über die nötigen zeitlichen Ressourcen zu verfügen. Herr Dr. Peters wird zukünftig für die Bantelon-Gruppe tätig sein, dessen Hauptaktionär Jörg Banteleon mehr als 15% der Stimmrechte an der LPKF AG hält. Dies erscheint aus Sicht der SdK aber vertretbar und wird wohl nicht zu einer Beschneidung der Aktionärsrechte der übrigen Minderheitsaktionäre führen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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