Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die VTG Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB (in der bis einschließlich 18. April 2017 geltenden Fassung), des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird mit € 0,75 vorgeschlagen. Dies tellt eine Erhöhung von 50 % dar. Ein sehr fairer Abstimmungsvorschlag.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung:Die Zahlen sprechen für sich. Trotz eines leichten Umsatzrückganges hat sich das Konzernergebnis knapp verdoppelt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Entsprechend dem Bericht des Aufsichtrates ist dieser der Kontrolle und Beratung nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Als neuer Abschlußprüfer wird Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom Aufsichtsrat vorgeschlagen. Diesem Vorschlag werden wir folgen.

 

 

TOP 6
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Der gesamte Aufsichtsrat wird neu gewählt. Überwiegend erfolgt eine Wiederwahl bzw. die Vorschläge sind durch die neue Aktionärsstruktur bedingt.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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