TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte für die OHB SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Die im letzten Jahr auf 0,40 € angehobene Dividende soll unverändert auch für das laufende Geschäftsjahr gezahlt werden. Dies entspricht zwar nur knapp 1/3 des Konzernergebnisses und liegt damit - wie in den vergangenen Jahren - weiterhin unter der Forderung der SdK von 40 - 60 %. Die Zustimmung honoriert aber die Dividendenkontinuität des Unternehmens, das sich im Übrigen auch sukzessive den Vorstellungen der SdK an nähert. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Nach der leichten Delle im Vorjahr hat die Gesellschaft wieder zugelegt und trotz einer erneut leicht reduzierten Gesamtleistung alle Ergebnis-Kennziffern des Vorjahres übertroffen. Vor allem der wichtige OCF erreichte mit gut 72 Mio. (Vj.: 3,5 Mio.) einen Rekordstand. Gute Qualität wird weiterhin pünktlich abgeliefert. Der Auftragsbestand ist nach wie vor hoch. Das Umsatzvolumen aus den gemeldeten Projekten wird auf der HV hinterfragt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: 6 AR Sitzungen und ein erneut sehr lobenswerter Bericht bestätigen, dass der AR seinen Kontroll- und Beratungsaufgaben gut nachgekommen ist. TOP 5 Bestätigungsbeschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der neue Prüfer PWC hat - wie beim Wechsel erhofft - im Gegensatz zum früheren Prüfer BDO keinerlei Steuerberatungsleistungen erbracht. Damit hat sich ein langjähriger Kritikpunkt der SdK endlich erledigt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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