Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie § 315 Abs. 4 HGB, für das Geschäftsjahr 2016; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.


 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.


 

Enthaltung.

 

Begründung: Eine Dividende von 0,50 € pro Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 23 %, gemessen an dem Konzernergebnis. Grundsätzlich würde diese aus Sicht der SdK zu gering ausfallen. Werden bei der Hauptversammlung triftige Gründe für die geringe Dividende vorgewiesen, so wird dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

 

Zustimmung.

 

Begründung: Das gute Ergebnis vom Vorjahr konnte wiederholt werden. Auch der Umsatz blieb auf Vorjahresniveau. Positiv hervorzuheben ist der Auftragseingang in 2016. Dieser betrug 3,42 Mrd. € und liegt somit um 20,6 % über den Vorjahreswert. Es gibt somit keinen erkennbaren Grund, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

 

Zustimmung.

 

Begründung: Mit 14 Plenarsitzungen ist der Aufsichtsrat seinen Kontrollpflichten nachgekommen. Des Weiteren stand dieser dem Vorstand beratend zur Seite. Es gibt somit keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat.

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die zur Wahl stehenden Kandidaten erscheinen von der fachlichen Qualifikation her geeignet, als Aufsichtsrat der KUKA AG tätig zu werden. Problematisch ist jedoch, dass einige Kandidaten schon Mitglieder in zahlreichen Kontrollgremien sind. Dies trifft besonders auf den Anwärter für die Position des Aufsichtsratsvorsitzes zu. Somit ist aus Sicht der SdK zweifelhaft, in wie weit die Kandidaten über genügend Zeit verfügen, um die Aufgabe auch entsprechend wahrnehmen zu können.

 

 

TOP 6
Beschlussfassungen über Satzungsänderungen.


 

6a: Zustimmung.

 

Begründung: Die Änderung wird nur aus sprachlichen Gründen vorgenommen.

 

6b: Ablehnung.

 

Begründung: Eine Beschränkung des Frage- und Rederechtes der Aktionäre ist aus Seiten der SdK nicht vertretbar. Die Hauptversammlung ist die einzige Möglichkeit, die den Kleinanlegern gegeben wird, der Verwaltung Fragen zu stellen; diese sollte keinen Beschränkungen unterliegen.

 

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017.

 

Ablehnung.

 

Begründung: KMPG ist eine der weltweit führenden Prüfungsgesellschaften. Im Jahr 2016 wurden 400.000 € für Beraterleistungen und 600.000 € für Prüfungsleistungen gezahlt. Der verhältnismäßig hohe Anteil an Beraterleistungen gefährdet aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Besitmmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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