Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlages soll bei einem erneut gesteigerten Ergebnis je Aktie von 3,17 € eine nunmehr auf 1,50 € erhöhte Dividende je Aktie gezahlt werden. Dieses wäre dann nicht nur die höchste in den letzten zehn Jahren bei der FRoSTA AG je gezahlte Dividende, sondern würde ebenfalls gegenüber den langjährigen Dividendenzahlungen von 0,75 € je Aktie eine Verdoppelung darstellen. Ferner erfüllt der Beschlussvorschlag die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschuss zwischen Gesellschaft und Aktionär.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat zum wiederholten Male hervorragend gearbeitet. Umsatz, Konzernergebnis und Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit konnten signifikant gesteigert werden, die Rohertragsmarge im Konzern bewegte sich erneut auf dem Höchstniveau der letzten fünf Jahre. Dieses dürfte nicht zuletzt auf die sehr erfolgreiche Positionierung der Marke FRoSTA in den relevanten Märkten zurückzuführen sein. Bei unverändert soliden Bilanzrelationen beträgt die Eigenkapitalquote nunmehr trotz wachstumsbedingt ausgeweitetem Working Capital und auch dadurch erhöhter Bilanzsumme noch immer hohe 53,7%. Das Geschäftsmodell ist funktionstüchtig und der für die Aktionäre wichtige TSR hat sich vor allem kursbedingt erfreulich entwickelt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit für die SdK aus dem Bericht des Aufsichtsrates erkennbar, ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollpflicht in u.a. vier Sitzungen mit jeweils Teilnahme aller Aufsichtsratsmitglieder verantwortlich nachgekommen. Mit der Bestellung des neuen Finanzvorstands Herrn Busse im Juli 2016 wurde zudem auch der Vorstand wieder komplettiert.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Änderung von § 11 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags wird die bisher vorwiegend variable Aufsichtsratsvergütung auf eine vorwiegende Fixvergütung umgestellt. Zudem wird für den verbleibenden variablen Anteil eine „Mindestergebnisschwelle“ in Form eines Konzernergebnisses je Aktie von 2,00 € eingeführt, was im Sinne des DCGK auf eine „nachhaltige Unternehmensentwicklung“ ausgerichtet ist.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der erfolgreich tätigen Anteilseignervertreter bestehen keinerlei Bedenken.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, bestehen seitens der SdK keinerlei Einwände.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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