TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für die MERKUR BANK KGaA für das Geschäftsjahr 2016 mit Berichten der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung. Begründung: Der vorgelegte Jahresabschluss der MERKUR BANK KGaA für das Geschäftsjahr 2016 kann festgestellt werden. Diesem wurde durch den Abschlussprüfer KPMG ein uneingeschränktes Testat erteilt. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Jahresabschluss die Feststellung zu verweigern. TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,26 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Höhe von rund 46 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Gegenüber dem Vorjahr wurde die Dividende um 4 Cent je Aktie gesteigert. Auch die von der SdK geforderte Mindestausschüttungsquote wird vollumfänglich erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter Zustimmung. Begründung: Die Merkur Bank ist in ihrer Nische gut aufgestellt. Die Rentabilität ist im Branchenvergleich sehr hoch. Der Fokussierung auf die Segmente Bauträgerzwischenfinanzierung, Leasing, Geschäfts- und Privatkunden sollte jedoch eine regionale Diversifikation folgen, um die Abhängigkeit von der Prosperität einzelner Regionen zu reduzieren. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: In vier ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer der Komplementärin überwacht und stand diesen beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung. Begründung: Die KPMG AG zählt zu den größten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Es gibt keinerlei Bedenken gegen die KPMG als Abschlussprüfer der Gesellschaft. TOP 7 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung. Begründung: Herr Rainer Neumann verfügt aufgrund seines beruflichen Hintergrunds über die nötige Expertise, um als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig zu werden. Es gibt keinerlei Bedenken gegen seine Wahl. TOP 8 Satzungsänderung Zustimmung. Begründung: Die Satzungsänderung ist rein redaktioneller Natur. Daher bestehen keine Bedenken gegen diese. TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Neufassung des genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Änderung der Satzung Zustimmung. Begründung: Das vorgeschlagene genehmigte Kapital entspricht nicht den von der SdK geforderten Kriterien, da das maximale Volumen von 30 % überschritten wurde und der gesetzliche Rahmen voll ausgeschöpft worden ist. Dennoch sollte diesem die Zustimmung erteilt werden, da die Eigenkapitalsituation der Gesellschaft aufgrund des starken Wachstums in den letzten Jahren kritisch erscheint und die Regulierungsbehörden immer höhere Eigenmittelanforderungen stellen. Daher erscheint der Beschlussvorschlag nachvollziehbar. Eine Zustimmung wird auch erleichtert durch das vorbildliche Verhalten der Geschäftsführung in der Vergangenheit. Es gab keinerlei problematische Entscheidungen bzgl. Kapitalerhöhungen oder der Ausgabe von hybriden Kapitalinstrumenten. TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und/oder Anleihen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Schaffung von nach Basel III anerkanntem zusätzlichem Kernkapital Zustimmung. Begründung: Die Gesellschaft muss bestimmte Kernkapitalquoten erfüllen. Aufgrund des Wachstums der vergangenen Jahre ist auch zukünftig die Ausgabe von gewinnabhängigen Fremdkapitalinstrumenten nötig, um weiteres Wachstum generieren zu können. TOP 11 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Anleihen, jeweils auch in Kombination miteinander und mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Schaffung von nach Basel III anerkanntem zusätzlichem Kernkapital sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017/I und die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung. Begründung: Da bereits unter TOP 9 das genehmigte Kapital eingeräumt wird, erscheint die unter TOP 11 vorgeschlagene Beschlussfassung nicht nötig zu sein. Durch die Erhöhung des Grundkapitals um 50 % (im Extremfall) könnte man sowohl auf regulatorische Änderungen, wirtschaftliche Veränderungen und erneutes starkes Wachstum reagieren. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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