TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von € 0,46 je Aktie und einem Gesamtbetrag von € 1,570 Mio. soll die Gesellschaft 54% vom Bilanzgewinn ausschütten. Gemessen am Jahresüberschuss des Konzerns in Höhe von € 3,497 Mio., der den Aktionären des Mutterkonzerns zuzuordnen ist, würden damit rund 45% vom Ergebnis als Dividende ausgezahlt werden. Im Hinblick auf die gute Vermögens- und Finanzlage der BHS tabletop AG kann dem Ausschüttungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt werden. Die Quote bewegt sich innerhalb der Bandbreite von 40% bis 60%, die den Aktionären bei ausgereiften Unternehmen aus Sicht der SdK generell ausgeschüttet werden soll. Gegenantrag der BHS Verwaltungs AG zu TOP 2 Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je Aktie und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die SdK hält die von der Verwaltung vorgeschlagene Dividende von € 0,46 je Aktie für angemessen. Diesbezüglich wird auf die Begründung zu TOP 2 oben verwiesen. Die BHS Verwaltungs AG begründet ihren Gegenantrag damit, sie erachte die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Ausschüttung einer Dividende von € 0,46 je Aktie als zu hoch vor dem Hintergrund des Übernahmeangebots und dem darin enthaltenen Angebotspreis von € 14,70. Aus Sicht der SdK ist die angebotene Barabfindung in Höhe von € 14,70 zu niedrig. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Abstimmverhalten vor der Hauptversammlung Zustimmung Begründung: Der BHS tabletop Konzern konnte im Berichtsjahr seinen Umsatz gegenüber dem Vorjahr erneut steigern und zwar um 6%, konnte seine Marktführerschaft behaupten und außergewöhnliche Vertriebserfolge verzeichnen. Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit € 5,7 Mio. über dem Vorjahreswert. Korrigiert um die Anpassung der Earn-Out-Verpflichtung für die zum 1. Oktober 2014 erworbene John Artis Ltd. konnte das operative Ergebnis (EBIT) gegenüber dem Vorjahr um 3,6% gesteigert werden. Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen. Abstimmverhalten nach der Hauptversammlung Enthaltung TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Abstimmverhalten vor der Hauptversammlung Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in vier turnusmäßigen Sitzungen und ließ sich monatlich schriftlich durch den Vorstand Bericht über die Lage und Entwicklung des Unternehmens erstatten. In den vier Sitzungen wurden Chancen und Risiken des Konzerns ausführlich erörtert. Über die Themen und Schwerpunkte der Sitzungen hat der Aufsichtsrat ebenso wie über seine übrigen Tätigkeiten einen ausführlichen Bericht abgelegt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. Abstimmverhalten nach der Hauptversammlung Enthaltung TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat
a) Herr Marco Pagacz: Ablehnung b) Herr Mario Herrmann: Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat der BHS tabletop AG besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern. Davon werden vier von den Anteilseignern gewählt. Die beiden vorgeschlagenen Kandidaten sind für die Serafin Unternehmensgruppe tätig. Die Serafin Unternehmensgruppe, München, hat im März 2017 über eines ihrer Tochterunternehmen, die BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft, einen Aktienkaufvertrag mit den bisherigen drei größten Einzelaktionären der Gesellschaft geschlossen und hat darüber hinaus weitere Aktien erworben, teilweise über mit ihr gemeinsam handelnde Personen. Gemäß Stimmrechtsmitteilung vom 05.05.2017 hält die BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft 93,13% der Stimmrechte. Außerdem hat die BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft im April 2017 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot unterbreitet. Im Rahmen dieses Übernahmeangebots, das zunächst bis zum 30. Mai 2017 befristet war, hat sich die Bieterin laut ihrer Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) vom 06.06.2017 weitere Stimmrechte für 1,03% des Grundkapitals gesichert. Aus Sicht der SdK sollte die Zusammensetzung der Anteilseigner im Aufsichtsrat die Eigentümerstruktur der Gesellschaft widerspiegeln. Grundsätzlich wäre die SdK daher bereit, die vorgeschlagenen beiden Kandidaten Marco Pagacz und Mario Herrmann mit zu tragen. Herr Marco Pagacz und Herr Mario Herrmann wären die ersten beiden Vertreter der Serafin Unternehmensgruppe im Aufsichtsrat der BHS tabletop AG. Herr Marco Pagacz und Herr Mario Herrmann würden die beiden Vertreter der bisherigen Großaktionärinnen Münchener Rück und WMF ersetzen. Im Aufsichtsrat würden als Vertreter der Anteilseigner verbleiben: Herr Dr. Schäffner als Vertreter der bisherigen Großaktionärin Deutsche Bank und Herr Beckmann, der bis 2010 im Vorstand der BHS tabletop AG war und 2015 als Aufsichtsratsvorsitzender der BHS tabletop AG gewählt wurde. Jedoch muss die SdK ihre Zustimmung zur Wahl der beiden vorgeschlagenen Kandidaten deshalb verweigern, weil die Serafin Unternehmensgruppe bereits mitgeteilt hat, dass sie einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out beabsichtigt und voraussichtlich veranlassen wird. Dies ist der Angebotsunterlage der BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom 27.04.2017 im Abschnitt 11.7.2 zu entnehmen. Die SdK betrachtet den angestrebten Squeeze Out als untragbare Enteignung der Streubesitzaktionäre, auch wenn diese für ihre Aktien, die sie im Falle eines Squeeze Outs zwangsweise abgeben müssen, eine Barabfindung erhalten sollen. Zudem wird in der vorgenannten Angebotsunterlage im Abschnitt 15 (i) darauf hingewiesen, dass die BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft ein „Downgrading“ oder sogar ein „Delisting“ veranlassen könnte. Dadurch würden sich die Rechte der Streubesitzaktionäre auf Informationen über „ihre“ BHS tabletop AG verringern und die Handelbarkeit der BHS tabletop Aktien würde sich verschlechtern. Letztendlich würde es sogar dazu kommen, dass die Streubesitzaktionäre nach einem „Delisting“ ihre BHS tabletop Aktien gar nicht mehr über die Börse verkaufen könnten. Im Hinblick auf die vorgenannten Absichtserklärungen können die beiden Kandidaten der Serafin Unternehmensgruppe aus Sicht der SdK nicht gewählt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Die KMPG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München prüft den Abschluss der BHS tabletop AG und des BHS tabletop Konzerns bereits seit weit mehr als zehn Jahren. Nach Auffassung der SdK soll die Prüfungsgesellschaft und nicht nur der unterzeichnende Prüfer generell alle zehn Jahre gewechselt werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|