TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts des Volkswagen Konzerns und der Volkswagen AG zum 31. Dezember 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft Zustimmung Begründung: Die Dividende wird nach dem erheblichen Verlust des Vorjahres kräftig auf € 2,00 bzw. € 2,06 je Vorzugsaktie angehoben. Dies entspricht in etwa 20 % des Gewinns. Unter Beachtung des immer noch bestehenden Vertrauensverlustes, der noch bestehenden Restabwicklung der Dieselproblematik und der umfassenden Änderung des Marktes bezüglich der Mobilität ist der Dividendenvorschlag angemessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat sich bemüht, die Dieselproblematik durch Vergleiche möglichst rasch abzuarbeiten, auch wenn ihm dieses nicht vollständig in Europa gelungen ist. Das Vertrauen in die Marke Volkswagen wieder herzustellen bedarf sicher noch jahrelanger Arbeit. Darüber hinaus hat der Vorstand aber ebenso an der Zukunft gearbeitet. Die Vorlage des Zukunftsprogramms „Together-Strategie 2025“ wird den Konzern hoffentlich auf die Mobilitätsansprüche des Jahres 2025 vorbereiten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Mit elf Sitzungen ist der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen zur Kontrolle und Beratung nachgekommen. Die Dieselproblematik nahm einen Schwerpunkt über das laufende Jahr ein. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand aktiv unterstützt, diese durch Vergleiche möglichst schnell zu erledigen, um eine neue Basis des Vertrauens herzustellen. TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstands Ablehnung Begründung: Das Vergütungssystem ist in fixe Vergütung, Jahresbonus sowie Long Term Incentive (LTI) klar gegliedert und jeweils auch mit entsprechenden Höchstbeträgen (cap) versehen. Trotzdem bleiben aus Aktionärssicht einige Bedenken, die zur Ablehnung des neuen Vergütungssystems führen und zwar in zwei Bereichen: Long Term Incentive Versorgungsbeträge
Der Long Term Incentive Plan basiert auf virtuellen Aktien. Aus Aktionärssicht spiegelt die Aktienkursentwicklung nicht automatisch die Wertentwicklung des Unternehmens und die Schaffung von Werten durch den aktuellen Vorstand wieder. Es dürfte kaum möglich sein, die zugrunde gelegte Strategie 2025 und die damit durch den Vorstand umgesetzten Maßnahmen nach einer kurzen 3-Jahresperiode bereits beurteilen zu können. Versorgungsbeträge Auch wenn der Prozentsatz von 50 % für die bisherigen Vorstandsmitglieder durch das höhere FIX-Gehalt nach oben angepasst wird, sind diese Pensionsansparbeträge aus Aktionärssicht nicht mehr zusätzlich zu den hohen Gehältern zu leisten, sondern sollten im Wesentlichen durch die Vorstandsmitglieder selbst in die Altersvorsorge eingezahlt werden. Sicherlich kann ein kleiner Betrag von 10 % bis maximal 25 % der Grundvergütung jährlich zusätzlich für eine Altersversorgung den Vorstandsmitgliedern ausgezahlt werden. Heutzutage sind auch Angestellte dazu verpflichtet, über die gesetzliche Altersvorsorge hinaus, für ihre Altersvorsorge Eigenbeträge zu erbringen. TOP 6 Beschlussfassung über die Neugestaltung des Systems zur Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Der Vorschlag lautet auf fixe Vergütungen. Dies ist heute üblich und seit mehreren Jahren von der SdK gefordert. Ob neben der Vergütung noch Sitzungsgelder notwendig sind, muss bezweifelt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Unternehmensvertrag Zustimmung Begründung: Dieses dient der steuerlichen Optimierung innerhalb des Konzerns. TOP 8 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Ablehnung Begründung: PWC PricewaterhouseCoopers war auch in den Vorjahren Abschlussprüfer von Volkswagen. Wie im Vorjahr lehnen wir die Wiederwahl ab, da PWC im Rahmen ihrer Prüfung der Vorjahre nicht auf die Dieselaffäre hingewiesen hat. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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