TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Das Ergebnis ist erneut stärker als der Umsatz gestiegen. Nur die Beteiligungen der Aktionäre ist – wie auch in den Vorjahren – eingefroren. Der Dividendenanteil zum Jahresüberschuss nähert sich damit den 20 % und liegt für einen DAX-Wert auf extrem niedrigem Niveau. Auch die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft ist hervorragend und in den letzten Jahren stark auf inzwischen € 3,7 Milliarden gestiegen. Größere Investitionen wurden nicht getätigt und sind ebenso nicht in Sicht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat erneut sehr gute Zahlen vorgelegt. Wir empfehlen seine Entlastung. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Entsprechend des Berichtes des Aufsichtsrates ist dieser seinen Pflichten zur Kontrolle und Beratung nachgekommen, so dass wir seine Entlastung empfehlen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Es sind keine Punkte erkennbar, die gegen die Wahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen. TOP 6 Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Dem Vorschlag des Nomininierungsausschusses zur Wahl der Kandidaten schließen wir uns an. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Das Vergütungssystem, die fixe Vergütung sowie der Bonus, der zukünftig zu 100 % sofort gezahlt werden soll, sind klar und nachvollziehbar. Der langfristige Teil hat als Basis die Unternehmensbewertung. Trotz der Erläuterungen im Geschäftsbericht ist dieser nicht nachvollziehbar und auf der Hauptversammlung zu hinterfragen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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