Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach dem positiven Vorsteuerergebnis im letzten Geschäftsjahr hat der Konzern nunmehr mit einem Euro je Aktie, wovon 0,78 € aus fortgeführten Geschäften stammen, auch ein positives Nachsteuerergebnis erzielt. Hieran sollen die Aktionäre in Form einer von 0,25 auf 0,30 € erneut erhöhten Dividende beteiligt werden. Die Ausschüttungsquote mit Blick auf das fortgeführte Geschäft erreicht somit mit gut 38% fast den von der SdK angestrebten Zielkorridor von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses. Aus Sicht der SdK ist der Dividendenvorschlag ferner angesichts einerseits der hohen Unwägbarkeiten im politischen Raum (Klima- und Energiepolitik, protektionistische Bestrebungen, ungewisse Reaktionen auf Preisdumping bei Stahlprodukten) und andererseits der unternehmenseigenen, erfolgreichen Effizienzbemühungen sowie guten Finanzausstattung ausgewogen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Themen des letzten Geschäftsjahres waren auch die des diesjährigen und werden auch das laufende Jahr dominieren. Der Vorstand rund um Prof. Fuhrmann schlägt sich weiterhin mit Restrukturierungs- und Effizienzbemühungen vor allem im Stahlgeschäft sowie dem nach wie vor vorhandenen unfairen Auslandswettbewerb bei Stahlprodukten, vor allem von außerhalb des offenen EU-Stahlmarktes, herum. Hierbei ist mittlerweile Lobbyarbeit nicht nur in Sachen „unfairer Wettbewerb“ sondern auch hinsichtlich der u. U. deindustrialisierend wirkenden EU-Klima- und Energiepolitik mindestens ebenso bedeutsam wie die Verbesserung des operativen Geschäfts. Der Vorstand hat hierbei im Berichtsjahr herausragende Etappenerfolge (PTG, Lobbyarbeit Neufassung EEG – Eigenstromerzeugung SFAG, Lobbyarbeit Preisdumping) erzielt, die sich auch deutlich im Ergebnis wiederspiegeln. Die aktuell verfolgte Strategie des amtierenden Vorstands, die auf mit Augenmaß verbesserte Ergebnisse im Stahlgeschäft und Wachstum in den stahlfernen Geschäften (Maschinenbau) setzt, ist aus Sicht der SdK der richtige Weg zur Zukunftssicherung und wird daher weiterhin unterstützt. Denn wer die Eigenständigkeit des Konzerns erhalten will, der muss die Rentabilität verbessern. Bilanzstruktur, Liquiditätssituation und Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit überzeugen nach wie vor. Des Weiteren ist der Zugang zu Fremdkapital (Begebung von Schuldscheindarlehen) unverändert problemlos möglich. Und auch der für die Aktionäre wichtige TSR hat sich im Berichtsjahr, hauptsächlich kursbedingt, gut entwickelt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat aus Sicht der SdK ausweislich seines Berichts in u.a. vier Plenums- und diversen Ausschusssitzungen seine Kontrollaufgaben verantwortlich wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: In Hinsicht auf den vorgelegten Beschlussvorschlag gab es leider gegenüber dem Vorjahr keine Bewegung, so dass die bereits im letzten Jahr vorgebrachte Begründung unverändert gilt. Damals hieß es: „Nach Kenntnis der SdK prüft PWC Gesellschaft und Konzern schon seit mehr als zehn Jahren. Im Interesse der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sollte ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft durchgeführt werden.“

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses (Genehmigtes Kapital 2017) und über eine entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll ein ausgelaufenes Genehmigtes Kapital in der Größenordnung von 50% des aktuellen Grundkapitals ersetzt werden, welches zudem mit einem Bezugsrechtsausschluss für 20% gegen Sacheinlage ausgestattet sein soll. 50% sind die gesetzlich maximal zulässige Größenordnung für ein derartiges Vorratskapital, für das bei der Salzgitter AG angesichts der gehaltenen zehn Prozent eigener Aktien sowie vor allem des verfolgten organischen Wachstumskurses in den stahlfernen Geschäften kein erkennbarer Bedarf besteht. Ferner hält die SdK aus grundsätzlichen Erwägungen heraus Vorratskapitalia im Umfang von max. 25% des jeweiligen Grundkapitals für genehmigungsfähig, davon lediglich 10% mit Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre. Größere Sacheinlagen und Kapitalmaßnahmen sollten nach Auffassung der SdK stets über die Tagesordnung einer einzuberufenden Hauptversammlung und damit mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall umgesetzt werden. Für ein aus Sicht der SdK zur Förderung der Aktienkultur zu unterstützendes Programm zur Ausgabe von Belegschaftsaktien sollte neben dem Bestand an eigenen Aktien falls nötig ein separates Genehmigtes Kapital geschaffen werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibung, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2017) und über eine entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand hat auch jüngst mit der Begebung der letzten Wandelanleihe im Geschäftsjahr 2015, die zu sensationellen Bedingungen platziert werden konnte, bewiesen, dass er das Instrument „Wandelschuldverschreibung“ verantwortungsvoll nutzt. Allerdings sieht der vorgelegte, eigentlich aus zwei Teilen bestehende Beschlussvorschlag insgesamt die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals in der gesetzlich maximal zulässigen Größenordnung von 50% des aktuellen Grundkapitals mit Bezugsrechtsauschluss von bis zu 20% gegen Sacheinlage vor. Dieses ist, siehe auch TOP 6, aus Sicht der SdK schon prinzipiell zu viel. Sinnvoll erschiene allenfalls die vorgeschlagene Reduktion des bisherigen bedingten Kapitals zur Bedienung eingegangener Verpflichtungen. Ergänzend könnte ein 20%iges bedingtes Kapital mit Bezugsrechtsauschluss von 10% für eine angemessene Reaktion auf Opportunitäten vernünftig sein. 

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung ist aus Sicht der SdK unproblematisch.  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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