TOP 1 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ACCENTRO Real Estate AG und der Accentro Wohneigentum GmbH Zustimmung Begründung: Da es sich um eine 100% ige Tochtergesellschaft handelt, sind Ausgleichszahlungen nicht notwendig und der Vertrag kann aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein. Die SdK wird auf der HV aber auch nach der wirtschaftlichen Entwicklung für 2016 fragen, da die Abschlüsse nicht aktuell sind. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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