TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SIMONA AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die SIMONA AG und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividende wird um 20% auf einen neuen Rekordwert von € 12,00 erhöht. Damit werden 37% des Konzernergebnisses ausgeschüttet. Da Simona Netto-Finanzmittel von € 49 Mio. und eine Eigenkapitalquote von 53% hat, wäre auch eine höhere Ausschüttung möglich gewesen. Als relativ kleines Unternehmen ist Simona auf eine sehr solide Finanzstruktur angewiesen, um bei unerwarteten Veränderungen handlungsfähig zu bleiben. Gleichzeitig sind Akquisitionen Teil der Strategie, für die Gelder vorgehalten werden müssen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Simona hat die Prognosen nicht nur erreicht, sondern in Teilen übertroffen. Die Zukäufe in den USA werden schnell integriert und liefern inzwischen einen wichtigen Ergebnisbeitrag. Die Finanzsituation ist sehr solide. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Obwohl Simona relativ klein ist behauptet das Unternehmen seine Marktstellung. Nach der Neuausrichtung ist Simona strategisch besser aufgestellt und die Finanzsituation ist nach wie vor sehr solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Das Prüfhonorar von € 350 Tsd. ist der Größe des Unternehmens angemessen. Nicht Prüfungsleistungen betragen etwas mehr als 10% des Honorars. Der Prüfer prüft seit 3 Jahren, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein scheint. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben gennantem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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