TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands TOP 2a Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Dirk Hessel und Ralf Jakobs für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen Zustimmung Begründung: Der Umsatz hat sich weiter erhöht und die Gesellschaft hat gerade die Zulassung für den europäischen Markt erhalten. TOP 2b Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Hinblick auf den zwischen Frau Vilma Methner und der Gesellschaft anhängigen Rechtsstreit über die Wirksamkeit des Widerrufs ihrer Bestellung zum Vorstandsmitglied und die diesem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalte die Beschlussfassung über die Entlastung von Frau Methner auf die nächste ordentliche Hauptversammlung zu verschieben. Abstimmverhalten vor der Hauptversammlung Enthaltung Begründung: Zurzeit liegen keine Informationen über diesen Rechtsstreit vor. Bei ausreichender Begründung wäre eine Vertagung aber sinnvoll. Abstimmverhalten nach der Hauptversammlung Enthaltung TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt, wenn es für TOP 2b eine ausreichende Begründung gibt. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Neben dem reinen Abschlussprüfungshonorar in Höhe von TEUR 30 wurden an die Roever Broenner Suzat Mazars GmbH & Co KG weitere sonstige Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 19 in Auftrag gegeben. Die SdK fordert jedoch die strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung. Sollte die Gesellschaft nicht überzeugend darlegen können, dass diese erbrachten sonstigen Leistungen zwingend vom Abschlussprüfer getätigt werden mussten, so wird die SdK die Wahl des Abschlussprüfers ablehnen. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl der Kandidaten. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017 und die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Aufgrund des allgemein zu hohen Vorratskapitalbeschlusses sowie wegen des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals erfolgt die Ablehnung. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Auch für diesen Punkt erfolgt die Ablehnung wegen des viel großen Umfangs des Vorratsbeschlusses sowie aufgrund des zu hohen möglichen Bezugsrechtsausschlusses in der Gesellschaft. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung des § 15 Abs. 1 der Satzung Zustimmung Begründung: Diese Erhöhung der AR Vergütung bewegt sich in einem moderaten Rahmen und findet daher die Zustimmung der SdK. Auf der Hauptvesammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|