TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CPU Softwarehouse AG zum 31. Dezember 2016 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Die CPU befindet sich auf einem guten Weg. Trotz eines nicht geplanten Umsatzrückgangs gelang es, nachhaltig in die Gewinnzone vorzustoßen. Der Zukauf der ehemaligen CANCOM-Tochter NSG GIS GmbH scheint strategisch schlüssig. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: CPU scheint strategisch gut aufgestellt zu sein. Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung sprechen, sind nicht erkennbar. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Die zur Wiederwahl vorgeschlagene KPMG WPG berechnete für Beratungsleistungen deutlich über 25 Prozent der Gebühren der eigentlichen Prüfleistung. Die SdK lehnt einen so hohen Anteil prüffremder Leistungen ab, da eine zu starke Leistungserbringung abseits der Prüfleistung eine zu starke gegenseitige "Gewöhnung" erzeugen kann. TOP 5 Beschlussfassung über eine Neuwahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Anhaltspunkte, die gegen eine Wahl der drei Herren sprechen, sind nicht erkennbar. Soweit bei einzelnen Kandidaten eine "Ämterhäufung" vorliegt (mehr als 5 Mandate o.Ä.) behalten wir uns eine Ablehnung vor bzw. fordern wir eine Einzelabstimmung ein. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und zur entsprechenden Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Es soll ein neues genehmigtes Kapital von bis zu 2.046.976 EUR geschaffen werden können, was einer Erhöhung des bestehenden Kapitals um maximal 50 % entspricht. Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse solcher Größenordnung ab. Der Verwässerungseffekt ist angesichts einer fehlenden konkreten Entscheidungsgrundlage schlicht zu groß. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und des Bedingten Kapitals sowie über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2017 unter Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der CPU Softwarehouse AG an Mitglieder des Vorstands der CPU Softwarehouse AG, an Mitglieder der Geschäftsführungen von Konzerngesellschaften der CPU Softwarehouse AG sowie an ausgewählte Führungskräfte und an sonstige Leistungsträger der CPU Softwarehouse AG und ihrer Konzerngesellschaften sowie über die Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Unabhängig von der Höhe der Kapitalvorratsbeschlüsse (siehe TOP 6) lehnt die SdK Aktienoptionen als Teil des Vergütungssystems generell ab. TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrags zwischen der CPU Softwarehouse AG und deren Tochtergesellschaft CPU GIS GmbH Zustimmung Begründung: Die SdK hält es für erforderlich, dass grundsätzlich Akquisitionen, die 20 Prozent des jeweiligen Börsenwertes des übernehmenden Unternehmens übersteigen, der Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden (Ausnahme: Bezahlung aus Mitteln, die aus einem seitens der SdK für vertretbar eingestuften Kapitalvorratsbeschluss stammen). Unabhängig davon ist -nach nunmehr erfolgtem Erwerb- der Vertag mit der 100%-Tochter zustimmungsfähig. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|