Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2017



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2016 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis je Aktie - der in Anbetracht der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion relevanten AG - betrug im Berichtsjahr 0,45 € je Aktie (Vorjahr 0,44 € je Aktie). Hiervon soll wieder – im Rahmen der Dividendenkontinuität -  0,40 € pro Anteilsschein ausgeschüttet werden. Dies ist angesichts der wirtschaftlichen Situation des Gesamtkonzerns angemessen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat für die BLG die relevanten Kerngrößen Umsatz, EBITDA und EBT merklich gesteigert. Die für den Streubesitz wichtige Dividendenkontinuität wird mit oben genannten Beschlussvorschlag gewahrt. 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat er seine Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand vollständig wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315a HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die erneute Bestellung der Ernst & Young GmbH zum Abschlussprüfer und Gruppenabschlussprüfer bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.