TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 Zustimmung Begründung: Zusätzlich zur Basisdividende von 10 Cent soll in diesem Jahr eine Sonderdividende von 90 Cent (Vorjahr 60 Cent) ausgeschüttet werden. Damit sollen 54% des tatsächlich realisierten Ergebnisses ausgeschüttet werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat das Beteiligungsgeschäft erfolgreich geführt. Dies zeigt sich an den in 2016 realisierten Ergebnissen von insgesamt 12,5 Mio. €. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats ist er seiner Pflicht nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Es sind keine Punkte erkennbar, die gegen die Wahl der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen. TOP 6 Neuwahl des Aufsichtsrats Zustimmung (ggf. Ablehnung) Begründung: Die vorgeschlagenen Herren Dreher, von Freyberg, Rentrop-Schmidt, Roßmann, von Wendorff erscheinen geeignet. Ihrer Wahl wird zugestimmt. Beim ebenfalls vorgeschlagenen Roland Norbert Frobel (Geschäftsführer bei Rossmann) wird nach der Art seiner bereits bestehenden 3 Aufsichtsmandate gefragt. (Einhaltung der SdK-Regel: Höchstens 3 Aufsichtsmandate für aktive Vorstände) TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge und entsprechende Änderung von § 4 der Satzung (Grundkapital) Ablehnung Begründung: Mit dem Vorschlag soll eine Vorratskapitalerhöhung von bis zu 50% des Grundkapitals ermöglicht werden. Die SdK Höchstgrenze von 25% wird hier eindeutig überschritten. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmunegn von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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