TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016 Zustimmung Begründung: Der vorliegende Jahresabschluss kann festgestellt werden. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA Ablehnung Begründung: Die im Vorjahr drastisch von 1,39 € (Vorzüge) bzw. 1,33 € (Stämme) auf 0,19 € bzw. 0,13 € reduzierte Ausschüttung soll auf diesem niedrigen Niveau unverändert beibehalten werden. Damit liegt erneut quasi ein Dividendenausfall vor, der nur deshalb umgangen wird, um nicht das Stimmrecht der Vorzüge aufleben zu lassen. Vor dem Hintergrund der gegenüber dem Vorjahr eingetretenen deutlichen Verbesserungen beim Ergebnis wäre eine angemessene Erhöhung der Ausschüttung vertretbar und erforderlich gewesen. Der konkrete Vorschlag benachteiligt in unangemessener Weise die Aktionäre. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass das Unternehmen selber vom Erfolg der eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen noch nicht überzeugt ist. Daher ist der Vorschlag auch nach außen ein falsches Signal. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016 Enthaltung Begründung: Ein Jahr mit Licht und Schatten. Nach der Drittelung des Ergebnisses im Vorjahr trotz neuer Rekorde bei Umsatz und Auftragseingang zeigen die in diesem Jahr eingeleiteten Maßnahmen positive Wirkung: Das Ergebnis stieg um den Faktor 2,5; die im Vorjahr drastisch gesunkene EBIT-Marge wurde mit jetzt 5,4 % mehr als verdoppelt. Damit konnte der seit mehreren Jahren vorliegende Ergebnis- und Margenrückgang beendet werden. Allerdings verfehlte die persönlich haftende Gesellschafterin mit einem Umsatzrückgang von 3,3 % ihre selbstgesteckten Umsatz(wachstums)pläne deutlich. Angesichts dessen und unter Berücksichtigung der aus Sicht der SdK zu geringen Ausschüttung erscheint eine Enthaltung angemessen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Im Gegensatz zum Vorjahr, wo sich der AR vorhalten lassen musste, trotz mehrjährigen Ergebnisrückganges nicht früher und energischer eingeschritten zu sein, hat er im aktuellen Geschäftsjahr den Restrukturierungsprozess offenbar umsichtig begleitet und kontrolliert. Dies geht aus dem AR-Bericht hervor, der u.a. auf 5 AR- und zahlreiche Ausschuss-Sitzungen verweist. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte Zustimmung Begründung: Gegen den nochmaligen Einsatz der PWC AG liegen keine Einwände vor. Die Nebenleistungen halten sich in einem akzeptablen Rahmen, das Prüfungsteam wechselte regelmäßig und in den nächsten Geschäftsjahren muss ohnehin ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft erfolgen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben gennantem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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