TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die OSRAM Licht AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015/2016 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und Vergütungs-Berichts zum Geschäftsjahr 2015/2016. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der OSRAM Licht AG Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,00 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Höhe von rund 26 %. Dies liegt unter der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote in Höhe von 40 % – 60 % für reife Unternehmen. Im Vorjahr wurde eine Dividende in Höhe von 0,90 Euro je Aktie ausgeschüttet. Somit stellt der jetzige Dividendenvorschlag gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um rund 11 % dar. Ferner ist das Ergebnis des Geschäftsjahres 2015/16 durch einmalige Sonderfaktoren geprägt und die Gesellschaft befindet sich aktuell in einer Investitionsphase, um zukünftiges Wachstum sicherzustellen. Somit erscheint unter Abwägung aller Argumente der Dividendenvorschlag nachvollziehbar und angemessen. Diesem kann zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016 Zustimmung/teilweise Ablehnung. Begründung: Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2015/16 besser als erwartet entwickelt. Die Transformation zum fokussierten Lichttechnologieanbieter ist im vollen Gange. Trotz des eingeleiteten Konzernumbaus konnten die Ertragskennziffern deutlich im positiven Bereich gehalten werden und gegenüber dem Vorjahr sogar verbessert werden. Der eingeschlagene Weg hat sich trotz der durch die von Teilen des Vorstandes verbreiteten Unsicherheiten bisher ausbezahlt. Die Vorgänge im Vorfeld der letzten Hauptversammlung mit der Auseinandersetzung mit dem Großaktionär Siemens haben nach Außen ein schlechtes Bild von OSRAM abgegeben. Es ist unklar, in wie weit der ehemalige Finanzvorstand hier vertrauliche Informationen an einzelne Aktionäre (Siemens) gegeben hat und mit diesem Absprachen getroffen hatte. Daher kann Herrn Dr. Patzak die Entlastung nicht erteilt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 Zustimmung / teilweise Ablehnung. Begründung: Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2015/16 seinen Pflichten nachgekommen. In insgesamt zwölf Sitzungen stand dieser dem Vorstand beratend zur Seite und hat dessen Arbeit überwacht. Die Rolle von Herrn Dr. Busch als Vertreter des Großaktionärs Siemens ist jedoch kritisch zu sehen, da Siemens öffentlich gegen die vom Aufsichtsrat mitgetragene Strategie interveniert hatte. Es ist unklar, in wie weit Herr Dr. Busch hier einerseits im Aufsichtsrat die Strategie mitgetragen hatte, und andererseits öffentlich dagegen vorging. Daher kann Herr Dr. Busch aktuell nicht entlastet werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts Ablehnung. Begründung: Ernst & Young zählt zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen und erscheint grundsätzlich geeignet, als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. Jedoch hatte Ernst & Young im Vorjahr umfangreiche Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung erbracht, welche entsprechend honoriert wurden. Diese Honorare lassen Zweifel an der Unabhängigkeit von Ernst & Young erwachsen, so dass ein Abschlussprüfer gewählt werden sollte, welcher keine Dienstleistungen außerhalb der Prüfung erbringen. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) Zustimmung. Begründung: Die Änderung der Satzung erscheint angebracht, um den tatsächlichen Geschäftsbetrieb auch redaktionell in der Satzung korrekt erfasst zu haben. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung, sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Zustimmung. Begründung: Die Gesellschaft zahlt seit dem Spin-off regelmäßig angemessene Dividenden. In Form des Aktienrückkaufprogramms kann eine zusätzliche Aktionärsvergütung erfolgen. Ferner erhöht dies den Spielraum der Gesellschaft u.a. bei möglichen Akquisitionen. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts, sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Ablehnung. Begründung: Der Einsatz von Derivaten bietet Chancen, bringt jedoch auch Risiken mit sich, die nicht zum operativen Geschäft der Gesellschaft zählen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Aktionäre diese Risiken mittragen sollten. Daher ist der Beschluss abzulehnen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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