TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2016, des Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 (1. Dezember 2015 – 30. November 2016) Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG Zustimmung Begründung: Die Dividende wurde verdient, ist erstmals über 1 €, ist aber mit 28% weit entfernt von den 40-60%, die die SdK für Value-Unternehmen vorsieht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Ergebnis wurde stark verbessert, die Verkäufe an Corning ( eigene Glasherstellung) und der Verkauf von Laborglas brachten ansehnliche Buchgewinne, der Kauf von Centor hat die Position von Gerresheimer auf dem amerikanischen Markt gefestigt und die Gesamtrentabilität stark verbessert. Die Integrationsleistung verbunden mit der verbesserten Fokussierung sollten das Geschäft für die Zukunft stark entwickeln helfen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Enthaltung Begründung: Der Umbau des Unternehmens mit der Zielsetzung bessere Renditen (Kauf Centor) und stärkere Fokussierung des Geschäfts (Verkauf der Glasproduktion an Corning und Verkauf der Laborglassparte) wurden vom Aufsichtsrat gut unterstützt. Hingegen hätte die Nachfolge von Herrn Röhrhoff geräuschloser vonstattengehen können. Zwar wurde die Nachfolge mit der Berufung von Dr. Fischer von der BASF zum 1.9.17 positiv geregelt, jedoch könnte die Arbeit des Gesamtvorstand Schaden genommen haben, da Herrn Schütte für den Fall, dass ein anderer als er bis 2022 Vorstandsvorsitzender wird, vom Aufsichtsrat ein Sonderkündigungsrecht zugebilligt wurde. Somit entsteht für den wichtigsten Geschäftsbereich der Gerresheimer (Plastic & Devices) eine große Unsicherheit. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Zustimmung Begründung: Die sonstigen Leistungen ausserhalb der Abschlussprüfung sind minimal (unter 5%). Deloitte prüft erst seit 2009 und fällt noch nicht unter die 10 Jahre der EU-Verordnung von 2014. Anlässe für eine fehlende Unabhängigkeit des Urteils und eingeschränkte Kompetenz sind der SdK nicht bekannt. TOP 6 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Das Thema Diversität wurde umgesetzt. Alle AR-Mitglieder haben schon in der Vergangenheit ihre Kompetenz unter Beweis gestellt. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Neufassung von § 4 Absatz 4 der Satzung Zustimmung Begründung: 20% Erhöhungs-Cap auf das bestehende Kapital, 2 Jahre Laufzeit und Bezugsrechtausschluss bis max. 10% entsprechen weitgehend den SdK-Vorstellungen. TOP 8 Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie eine entsprechende Neufassung von § 4 Absatz 5 der Satzung Zustimmung Begründung: siehe Pkt. 7 Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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