Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.01.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016, des gemeinsamen Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2015/2016, des Berichtes des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll von -,13 € deutlich auf -,20 € und damit auf gut 2/3 des Konzernergebnisses angehoben werden und liegt damit über der Forderung der SdK. Sie wurde operativ verdient und ist folglich völlig akzeptabel.  

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die "Delle" des Vorjahres mit negativem Bilanzergebnis wurde mehr als nur ausgebügelt: Mit einem um 7 % gesteigerten Umsatz konnte das Konzernergebnis auf 3,4 Mio. € gesteigert und damit mehr als verdoppelt werden. Das Unternehmen erreichte insgesamt das beste Ergebnis seit seiner Gründung vor 20 Jahren. Der im letzten Jahr vollzogene Ausstieg aus dem Verlustbringer "Next Audience" war richtig und zeigt positive Wirkung. Auch sonst ist das Unternehmen gut aufgestellt. Insgesamt eine sehr gute Leistung. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die unter TOP 2 gezeigte Leistung indiziert bereits, dass auch der AR das Unternehmen - nicht nur - in 6 Sitzungen professionell beraten und kontrolliert hat. Dies wird bestätigt durch einen guten AR-Bericht.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie schon in den Vorjahren hat der AP wieder in erheblichem Umfang neben den Prüfungsleistungen auch Steuerberatung für das Unternehmen durchgeführt und zwar in Höhe von deutlich mehr als 50 % des Prüfungshonorars. Auch wenn das Unternehmen vermutlich wieder die Unabhängigkeit der jeweils beteiligten Personen betonen wird, ist dies aus Sicht der SdK ein erheblicher Verstoß gegen die Corporate Governance - Grundsätze. Bei Beibehaltung dieser unakzeptablen Vorgehensweise wird zu prüfen sein, ob die Entlastung des dafür verantwortlichen Aufsichtsrates künftig noch unterstützt werden kann.  

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag ist schon deshalb abzulehnen, weil ein genehmigtes Kapital von bis zu 50 % des Grundkapitals für einen Ermächtigungszeitraum von bis zu 5 Jahren genehmigt werden soll. Die SdK lehnt Vorratsbeschlüsse in dieser Höhe generell ab. Auch die Möglichkeit der Erhöhung von bis zu 20 % gegen Sacheinlage wird kritisch gesehen. Kapitalerhöhungen dieser Größenordnung sollten zum gegenwärtigen Zeitpunkt über eine separate a.o. HV mit individueller Begründung und Aussprache beschlossen werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals III gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017 und über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrecht auf Aktien der SinnerSchrader Aktiengesellschaft an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der SinnerSchrader Aktiengesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführungen und Mitarbeiter der mit der SinnerSchrader Aktiengesellschaft verbundenen Unternehmen

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag ersetzt / ergänzt frühere Beschlüsse ähnlicher Art und soll die Fortsetzung / Neubegründung eines Mitarbeiter - Aktienoptionsplanes gewährleisten. Die SdK hält im Grundsatz Aktienoptionspläne für problematisch sowohl in Bezug auf ihre Wirksamkeit als Vergütungsinstrument, vor allem aber wegen der erfahrungsgemäß in aller Regel bedenklichen Ausgestaltungen im Detail. Sie bevorzugt daher ggf. die Ausgabe von Aktien. Im vorliegenden Fall erscheinen Art und Umfang der vorgeschlagenen Regelung allerdings als maßvoll und durchaus durchdacht. Dies gilt neben den Regelungen zum Umfang und dem Bezugspreis vor allem für die doppelte Ausübungshürde (30 % Kurssteigerung und Outperformance des TecDAX). Angesichts dessen ist beabsichtigt, der Maßnahme ausnahmsweise zuzustimmen. Die generellen Bedenken der SdK werden auf der HV allerdings thematisiert.
 
 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.