Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.11.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Bernhard Burgener wird für das Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung erteilt.

 

Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Antonio Arrigoni wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

Enthaltung

 

Begründung: Auf der HV im Juli dieses Jahres schlugen der Vorstand und der AR noch eine komplette Entlastung vor. Jetzt plötzlich soll eine Einzelabstimmung stattfinden und nur Herrn Burgener keine Entlastung erteilt werden. Die Hintergründe dieser Entscheidung müssen auf der HV erörtert werden.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
 

Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
 

Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea Laub wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jean-Baptiste Felten wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
 

Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats René Camenzind wird für das Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung erteilt.

 

 

Enthaltung

 

Begründung: Auch bei der Entlastung des AR, scheint die Entscheidung über die Entlastung der einzelnen AR Mitglieder vom Großaktionär Herrn Dr. Hahn gelenkt. Die SdK wird eine Abstimmung über die Entlastung der einzelnen Mitglieder in der HV treffen.  

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Es besteht keinen Grund gegen den Abschlussprüfer PwC zu stimmen.

 

 

TOP 5
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Frau Andrea Laub, Director Finance und Head of Shared Services der Burda Style Group, wohnhaft in München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

 

 Herr Stefan Collorio, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der M-Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, wohnhaft in München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

  

Herr Jörn Arne Rees, Strategieberater sowie Privatdozent an der Columbia Business School, wohnhaft in New York / Vereinigte Staaten von Amerika, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

 

Zustimmung / Ablehnung

 

Begründung: Der Wahl von Frau Laub wird zugestimmt. Der Wahl von Herrn Collorio wird nicht zugestimmt, da dieser in einem zu engen Verhältnis zum Großaktionär Dr. Hahn steht und beide sich ein Büro in der Münchner Innenstadt teilen. Eine Unabhängigkeit scheint hier nicht mehr vollständig gegeben. Herr Rees ist qualifiziert, seiner Wahl wird zugestimmt.

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Satzungsänderung dient lediglich der Machtstärkung von Großaktionär Dr. Hahn, da dieser zum aktuellen Zeitpunkt im AR bereits vertreten ist und mindestens 2 weitere Mitglieder ihm zugeordnet werden können.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Strategie zur Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns gemäß § 119 Abs. 2 AktG

 

Enthaltung

 

Begründung: Hierzu müssen noch Fragen von Seiten des Vorstands beantwortet werden. Die Entscheidung der SdK richtet sich nach den Antworten des Vorstands.

 

 

TOP 8
Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Jan P. Weidner und Neuwahl eines Aufsichtsmitglieds

 

a) Wahl von Herrn Jan P. Weidner in den AR

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Weidner ist für die Investmentfirma Houlihan Lokey GmbH tätig, die auch die Constantin Medien AG berät. Hierfür wurden im Jahr 2015 465.000 Euro fällig. Die Firma ist vor allem im Bereich M&A tätig. Ein Interessenskonflikt ist nicht auszuschließen, wenn die Firma Houlihan Lokey an einem Verkauf der Film-Sparte direkt profitiert.

 

b) Wahl von Herrn Dr. Rene Eichenberger

 

Zustimmung

 

Herr Dr. Eichenberger ist qualifiziert – Es spricht nichts gegen seine Wahl in den AR.

 

 

TOP 9
Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel und dem Mitglied des Vorstands Leif Arne Anders durch die Hauptversammlung

 

Enthaltung

 

Begründung: Eine Begründung warum den beiden Vorständen das Vertrauen entzogen werden soll fehlt. Sollte diese auf der HV geliefert werden, wird sich die SdK auf dieser Basis entscheiden.

 

 

II. Abweichende Beschlussvorschläge von Aktionären und Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats

Die Aktionäre Stella Finanz AG, René Camenzind und Highlight Event and Entertainment AG haben zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 5 abweichende Beschlussvorschläge gemacht:

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 2:

 

Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel wird für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung verweigert.

 

Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Antonio Arrigoni wird für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung verweigert.

 

Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Bernhard Burgener wird für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung erteilt.

 

 

Enthaltung

 

Begründung: Eine Begründung des Antrages liegt zum aktuellen Zeitpunkt nur zum Teil vor. Genauere Informationen sind für eine Entscheidung nötig.

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 3:

Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung verweigert.

 

Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das

Geschäftsjahr 2015 die Entlastung verweigert.

 

Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea Laub wird für das Geschäftsjahr 2015

die Entlastung verweigert.

 

Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jean-Baptiste Felten wird für das Geschäftsjahr

2015 die Entlastung verweigert.

 

Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung verweigert.

 

Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats René Camenzind wird für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung erteilt.

 

Enthaltung

 

Begründung: Eine Begründung des Antrages liegt zum aktuellen Zeitpunkt nur zum Teil vor. Genauere Informationen sind für eine Entscheidung nötig.

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 5:

Obwohl nur drei Aufsichtsratsämter der Gesellschaft von der Hauptversammlung

zu besetzen sind, schlagen die Stella Finanz AG, Herr René Camenzind

und die Highlight Event and Entertainment AG vier Personen zur Wahl

als Aufsichtsratsmitglied vor mit der Begründung, die Bestellung von

Herrn Dr. Dieter Hahn durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am

30. Juli 2014 habe aufgrund seines Amtes als Verwaltungsmitglied der

Highlight Communications AG gegen § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AktG verstoßen

und sei deshalb nicht wirksam. Diese von den Aktionären vertretene Rechtsauffassung geht jedoch fehl, da Herr Dr. Dieter Hahn damals wie heute als

"nicht exekutives" Mitglied des Verwaltungsrats der Highlight Communications

AG über keine vorstandsähnliche Vertretungsmacht verfügt und somit nicht

gesetzlicher Vertreter eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens

im Sinne des § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AktG ist.

Die Stella Finanz AG, Herr René Camenzind und die Highlight Event and Entertainment AG schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

 

Herr Freddie Geier, Kaufmann, wohnhaft in Karlsruhe, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

 

Herr Dr. Paul Graf, Kaufmann, wohnhaft in Rheinfelden, Schweiz, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

 

Herr Thomas von Petersdorff-Campen, Rechtsanwalt, wohnhaft in München,

wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

 

Herr Dr. Daniel Schütze, Rechtsanwalt, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle vier zur Wahl vorgeschlagenen Personen verfügen über die nötige Qualifikation ein Aufsichtsratsmandat zu übernehmen.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gem. § 147 AktG

 

Enthaltung

 

Begründung: Der Sachverhalt muss erst genau geklärt werden, ob und inwieweit ein Schadensersatzanspruch überhaupt vorliegt.

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 AktG

 

Enthaltung

 

Begründung: Zunächst einmal muss die Rechtmäßigkeit eines Schadenersatzanspruchs geklärt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmngen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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