TOP 1 Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Out of Africa AG zum 31. Dezember 2013, zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie der Berichte des Aufsichtsrats über die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 Enthaltung Begründung: Es liegen bisher kaum Informationen über die Arbeit und eventuelle Versäumnisse des Vorstands vor. Eine Beurteilung vor der HV ist deshalb nicht möglich. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Enthaltung Begründung: Auch für 2015 bleibt die Lage unklar, auch was der neue Vorstand gemacht hat. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 Enthaltung Begründung: Auch hier liegen nur unzureichende Informationen vor, ob der alte AR für die fehlenden Unterlagen verantwortlich ist und inwieweit der neue AR sich darum bemüht hat. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Der sogenannte AR Bericht für 2015 ist absolut unzureichend. Es fehlen Angaben zu den Sitzungen. Auch bleibt völlig unklar, ob der AR sich um ein neues Geschäftsmodell gekümmert hat und die Aufarbeitung der Vergangenheit (siehe TOP 4). TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2016, die Abwicklungseröffnungsbilanz sowie für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2016/2017 Enthaltung Begründung: Es ist zwar nichts bekannt was gegen den AP spricht. Bei der unklaren Lage der Gesellschaft müssten aber vor der Auflösung zumindest auch die beiden Jahre davor geprüft werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Auflösung der Out of Africa AG Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt die Auflösung der Gesellschaft grundsätzlich als Vernichtung von Vermögenswerten der Aktionäre ab, da es auch keine Auszahlung geben wird. Außerdem soll es eine Zusage der Berliner Börse geben auf Wiederaufnahme der Notierung im Freiverkehr auch ohne einen neuen Wertpapierprospekt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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