Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.10.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Saint-Gobain Oberland AG, seit August 2016 firmierend unter Verallia Deutschland AG, und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016

bis zum 29. Februar 2016

 

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 29. Februar 2016. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Rumpfgeschäfts-jahr vom 1. Januar 2016 bis zum 29. Februar 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK sieht nach Vorlage des Geschäftsberichts des nur zwei Monate andauernden Rumpfgeschäftsjahres keine Einwendungen gegen die Arbeit des Vorstands.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 29. Februar 2016 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 29. Februar 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach derzeitiger Kenntnis bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Entlastung des Aufsichtsrats. Allerdings werden vom AR zu dem wiederholten Wechsel des Geschäftsjahres plausible Antworten erwartet, da dies aus Sicht der Aktionäre nicht der geforderten Transparenz dienlich ist.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 (1) der Satzung zum Zwecke der Umstellung des Geschäftsjahres Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 14 (1) der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK beabsichtigt unter Beantwortung der Fragen zu TOP 3 den AR zu entlasten. Allerdings sind Fragen wie zu TOP 3 angemerkt entsprechend zu beantworten.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder Nach § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 3 HGB kann die Hauptversammlung für die Dauer von höchstens fünf Jahren beschließen, entgegen den Regelungen nach § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a) Sätze 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Sätze 5 bis 8 HGB keine individualisierten Angaben über die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands im Anhang zum Jahresabschluss und im Konzernanhang zu machen

 

Ablehnung

Begründung: Die SdK wird hier mit “Nein“ stimmen, da die Aktionäre für vollständige Transparenz stehen. Insbesondere a. G. der Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit bei den Vorstandsbezügen kann hierauf nicht verzichtet werden. Letztendlich wird auch dies ein Kriterium bei der Entlastung des Aufsichtsrates sein, zu dessen Aufgaben die Vorstandsvergütung eines jeden einzelnen Vorstands gehört.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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