TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2016 Ablehnung Begründung: Nachdem im Vorjahr endlich wieder operativ schwarze Zahlen geschrieben wurden, ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr erneut von 726 T auf minus 2,2 Mio. gesunken. Dies alleine könnte schon eine Entlastung versagen, da der vor ca. 5 Jahren begonnene Turnaround offenbar nach wie vor nicht richtig gelingt. Hauptgrund für die Versagung der Entlastung ist aber das im Februar 2016 vom Vorstand beschlossene Delisting, mit dem wesentliche Aktionärsrechte außer Kraft gesetzt werden. Derartige Maßnahmen lehnt die SdK kategorisch ab. Der vorliegende Fall wiegt umso schwerer, als 2 Monate vorher auf der HV entsprechende Pläne noch explizit verneint wurden. Entweder wurden die Aktionäre also seinerzeit bewusst getäuscht oder der Entschluss der Gesellschaft wäre quasi über Nacht gefasst und umgesetzt worden. Beides stellt eine unakzeptable Unternehmensführung dar. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2016 Ablehnung Begründung: Da der Delisting - Beschluss laut Corporate News der Gesellschaft mit "einstimmiger Zustimmung des Aufsichtsrates" erfolgte, kann auch der AR nicht entlastet werden. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass der Mehrheitsaktionär und AR-Vorsitzende Albrecht sogar treibende Kraft des Beschlusses war, da ähnliche Themen (z.B. Squeeze out) bereits früher auf der Agenda des ARs standen, aber auf Nachfrage (die auch konkret ein mögliches Delisting umfasste) auf der letzten HV laut Aussage des AR "nicht weiterverfolgt" würden, vgl. TOP 2. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2016 bis 30. April 2017 Ablehnung Begründung: Die Nörenberg & Schröder WP-Gesellschaft begleitet das Unternehmen seit dem Börsengang Anfang 2008. Bereits im letzten Jahr wurde ihrer Wiederbestellung nur zur Wahrung der Kontinuität in einem komplexen Geschäftsjahr zugestimmt. Demzufolge sollte jetzt (erstmals) ein Wechsel des AP erfolgen. TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung hinsichtlich der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder Ablehnung Begründung: Laut TO soll die Erweiterung des ARs auf 6 Mitglieder (4 AG, 2 AN) "aufgrund der strukturellen Veränderung in der Ausrichtung der AVW AG" erfolgen, damit die Gesellschaft "von der zusätzlichen Sachkunde weiterer Mitglieder des ARs profitieren" soll. Aus den extrem spärlichen Unterlagen, die die Gesellschaft nach dem Delisting - Beschluss nur noch veröffentlicht, sind weder strukturelle Veränderungen erkennbar, noch dass deshalb zusätzliche Sachkunde im AR erforderlich wäre. Auch auf der letzten HV wurden derartige Veränderungen nicht avisiert. Jedenfalls nach dem derzeitigen Sachstand erscheint die Maßnahme also nicht begründet. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Zwar erscheinen ein Architekt und ein WP / Steuerberater einer namhaften WP-Gesellschaft prinzipiell gut geeignet, um das Kontroll- und Beratungsgremium der Gesellschaft zu verstärken. Jedoch existieren weder Angaben zum Auswahlprozess, noch (vor allem) zu der Frage der besonderen Eignung gerade dieser beiden Kandidaten in Bezug auf die unter TOP 5 genannten "strukturellen Veränderungen". Ihrer Wahl wird daher nach vorliegendem Sachstand nicht zugestimmt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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