Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.09.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die IMW Immobilien SE sowie Vorlage des Berichtes des Verwaltungsrates, jeweils für das zum 31. März 2016 abgelaufene Geschäftsjahr 2015/2016.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wäre schön, wenn diesmal auch wirklich endlich einmal eine Dividende ausgezahlt werden würde, auch wenn die Höhe eigentlich zu gering ist.

 

TOP 3  
Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar hat der Verwaltungsrat seine Aufgaben erfüllt.

 

TOP 4  
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ergebnisse bewegen sich im Rahmen der Erwartungen. Ohne Konzernabschluss ist aber eine endgültige Entscheidung nicht möglich.

 

TOP 5  
Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen den AP spricht.

 

TOP 6  
Beschlussfassung über die Änderung des § 5.2.9 Satz 1 der Satzung

 

Ablehnung

 

Da die Gesellschaft nicht mehr börsennotiert ist nach dem Delisting, erscheint die bisherige Höhe der Vergütung als durchaus ausreichend.

 

TOP 7  
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Insbesondere der mögliche Einzug der Aktien erscheint nicht sinnvoll, da dadurch Kapital vernichtet werden würde. Stattdessen sollte regelmäßig eine Dividende gezahlt werden.

 

TOP 8  
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2016 und entsprechende Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses gegen Sachleistungen erfolgt die Ablehnung. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.