TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zum 31. Dezember 2015 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Nachdem im Frühjahr 2016 eine Insolvenz nur durch eine Schuldenrestrukturierung vermieden werden konnte, sollten nun auch die personellen Konsequenzen aus der schlechten wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft gezogen werden. Da der Vorstand über die letzten Jahre die strategischen Fehlentscheidungen getroffen hat, wird die SdK den Vorstand nicht entlasten TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat gerade in seiner Beratungsfunktion im vergangenen Geschäftsjahr nur unbefriedigend nachgekommen. Man hat wieder die Notwendigkeit eines schnellen Strategiewechsels des Vorstandes nicht erkannt und somit alle Entscheidungen des Vorstandes mitgetragen. Aus diesem Grund wird die SdK die Mitglieder des Aufsichtsrates nicht entlasten. TOP 4 Beschlussfassung über die Änderung § 9 Ziffer 9.2 Satz 1 der Satzung Zustimmung Begründung: Gegen eine Satzungsänderung, die eine kürzere Laufzeit als vier Jahre für Mitglieder des Aufsichtsrates vorsieht, spricht aus Sicht der SdK nichts, da somit eine größere Flexibilität bei der Besetzung des Aufsichtsrates erreicht wird. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: siehe TOP 3. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen Ablehnung Begründung: Im vergangenen Geschäftsjahr hat der Wirtschaftsprüfer KPMG neben der Abschlussprüfung auch Beratungs- und sonstige Dienstleistungen in Höhe von über 40% des Prüfungshonorars erbracht. Aus diesem Grund ist aus Sicht der SdK keine uneingeschränkte Objektivität des Prüfers gewährleistet. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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