Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.04.2017



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 des HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Continental AG schlägt vor, eine Dividende je Aktie in Höhe von 4,25€ für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 auszuschütten. Damit wird die Dividende im Vergleich zum Vorjahr um 13,3% erhöht (2015: 3,75€). Die Dividende je Aktie wird somit überproportional zum Ergebnis je Aktie erhöht. Aus diesem Grund wird die SdK dem Dividendenvorschlag zustimmen, obwohl die Ausschüttungssumme mit 30% zum Konzernjahresergebnis unter dem Zielkorridor der SdK von 40 – 60 % liegt. 

 

Des Weiteren erachtet die SdK auch eine weitere Festigung der Finanzstruktur innerhalb der Bilanz der Continental AG als wichtig.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum gute Arbeit geleistet. So konnten die wesentlichen Unternehmenskennzahlen gesteigert werden: Umsatz stieg um 3,4% auf 40,5 Mrd. € (Automotive: 3,9%, Rubber Group: 2,5%), das Konzernergebnis konnte leicht auf 2,8 Mrd. € gesteigert werden und die Nettoschulden wurden um 700 Mio. € auf 2,798 Mrd. € reduziert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Insgesamt hat sich die Continental AG weiter mittels ihrer Sparten strategisch gut im Markt positioniert und baut ihren Wachstumskurs weiter aus. Damit ist aus Sicht der SdK der Aufsichtsrat der Continental AG seiner Arbeit in Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Generell ist gegen die KPMG Abschlussprüfungsgesellschaft als Konzernabschlussprüfer bei der Continental AG nichts einzuwenden. Allerdings prüft KPMG bereits das Unternehmen seit weit über 10 Jahren. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfungsgesellschaft und zu prüfenden Unternehmen zu vermeiden, fordert die SdK einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach mindestens 10 Jahren. Denn durch eine zu große Vertrautheit kann die nötige Unabhängigkeit und Objektivität nicht mehr uneingeschränkt der Abschlussprüfungsgesellschaft attestiert werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Das System der Vergütung mit einer festen Grundvergütung und zwei variablen Komponenten sowie einer Deckelung erscheint grundsätzlich aus Sicht der SdK zustimmungsfähig. Durch die variablen Komponenten werden in einem ausgewogenen Verhältnis und die Auswahl aussagekräftiger Parameter kurzfristige und langfristige Anreize für den Vorstand geschaffen den Unternehmenswert zu steigern.

 

Kritisch jedoch ist die zusätzliche Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung zu sehen, da einem Vorstand durchaus zugemutet werden kann mit der Vorstandsvergütung auskömmlich für das Alter selbständig Vorsorge leisten zu können. Auch erscheint die generelle Höhe und damit die Angemessenheit der Vorstandsgehälter aus Sicht der SdK zumindest diskutabel.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.