TOP 1 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (2016/I) mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. Sofern die Gesellschaft anscheinend eine konkrete Absicht für eine Sacheinlage hat, sollte diese Einlage genau auf der HV zur Abstimmung vorgestellt werden. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Zwar ist es grundsätzlich durchaus verständlich, dass die Gesellschaft wegen der unsicheren Geschäftslage und der notwendigen Investitionen das Geld im Unternehmen belassen möchte. Aufgrund des Delistings und der damit verbundenen mangelhaften Handelbarkeit der Aktie, sollten die Aktionäre aber auch einmal einen Mehrwert durch eine Dividendenzahlung haben. Insofern erscheint das im Dividendenvorschlag angesprochene Leitbild nach dem Aktiengesetz mit einer vierprozentigen Verzinsung des Grundkapitals durchaus akzeptabel als Kompromiss. TOP 3 Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: siehe TOP 3 Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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