Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.05.2017



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 TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Uzin Utz AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016 und der Berichterstattung des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB für das am 31. Dezember 2016 abgelaufene Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf 24,9 Millionen nach 18,9 im letzten Geschäftsjahr steigern können. Es werden 39,27 % am Konzernergebnis ausgeschüttet. Damit liegt die Gesellschaft an der unteren Bandbreite, welche die SdK für die angemessene Beteiligung der Aktionäre am Unternehmensergebnis ansieht (40 % bis 60 %).

 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Konzernumsatz konnte um ca. 20 Millionen gesteigert werden. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit konnte um 7,5 % gesteigert werden. Der Jahresüberschuss um 3 Millionen. Die Dividende wird von 1,00 € auf 1,30 € erhöht. Der Vorstand hat im vergangenen Jahr weiterhin gute Arbeit geleistet. Die eingeschlagene Strategie scheint sich auf dem richtigen Weg zu befinden. 

 

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 5 ordentlichen Sitzungen den Vorstand gut beraten und überwacht. Der Aufsichtsrat hat die eingeschlagene Strategie mitgetragen, welche zu dem guten Ergebnis der Gesellschaft beigetragen hat. 

 

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Honorar für die Abschlussprüfungsleistung der Abschlussprüfungsgesellschaft betrug 131.000,00 €. Das Honorar für sonstige Leistungen 4.000,00 €. Damit ist die Grenze des von der SdK noch als angemessen angesehenen Verhältnisses zwischen dem Honorar für die Abschlussprüfungsleistung und für sonstige Leistungen von 25 % bei weitem unterschritten.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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