Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.08.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, jeweils für das zum 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

 

Keine Abstimmung erforderlich,

 

 

TOP 3  
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Vor der Hauptversammlung

Enthaltung

 

Nach der Hauptversammlung

Zustimmung

 

Begründung: Zurzeit liegen keine ausreichenden Informationen zur geplanten Vertagung vor. Bei entsprechenden Berichten auf der HV, wäre eine Vertagung aber sinnvoll.

 

 

TOP 4  
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Enthaltung

 

Begründung: Zwar scheint der AR laut AR Bericht erst einmal seine Aufgaben erfüllt zu haben. Aufgrund der fehlenden Informationen zu TOP 3 und auch wegen den völlig ausufernden Sitzungsgelder, ist auch hier die Enthaltung geplant.

 

 

TOP 5  
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und des Prüfers für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die sonstigen Leistungen bewegen sich gerade noch so in einem akzeptablen Verhältnis zu den Bestätigungsleistungen, müssen aber auf der HV noch hinterfragt werden.

 

 

TOP 6  
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Enthaltung

 

Begründung: Aufgrund der unklaren Lage und dem Zustand der Gesellschaft erfolgt die Enthaltung.

 

 

TOP 7  
Beschlussfassung über die Anhebung der Vergütung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der völlig übertriebenen Höhe der Sitzungsgelder ohne Kappungsgrenze, wird jede weitere Erhöhung der AR Vergütung ohne sonstige Begrenzung grundsätzlich abgelehnt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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