Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.07.2016



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2015, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht vor, den ehemaligen Vorstandsmitgliedern, Herrn Dr. Späth und Herrn Hoffmann, die Entlastung zu verweigern. Dies erscheint vor dem Hintergrund der als gescheitert anzusehenden Akquisitionspolitik, die im Wesentlichen auf Umsatzzielen beruhte, nachvollziehbar. Eine endgültige Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag wird jedoch von dem auf der Hauptversammlung zu verlesenden Bericht über die internen Ermittlungen abhängig gemacht.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung zu 3a)

Begründung: Das abgeschlossene Geschäftsjahr wurde mit einem deutlichen Konzernjahresfehlbetrag von 13,3 Mio. Euro abgeschlossen. Hierin sind allerdings in hohem Maße Restrukturierungsaufwendungen enthalten. Nach Amtsantritt im März 2015 hat der neue Vorstand Maßnahmen implementiert, welche die nachhaltige Ertragskraft der Gesellschaft wiederherstellen sollen. Insbesondere zählte hierzu die Aufgabe von unprofitablen und nicht strategischen Geschäftsfeldern, woraus in hohem Maße Abschreibungen auf Firmenwerte zu verzeichnen waren.

Ob die eingeleiteten Maßnahmen zu einer dauerhaften Verbesserung der Profitabilität führen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Daher sollte dem amtierenden Vorstand Entlastung erteilt werden.

 

Zustimmung zu 3b)

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht vor, den ehemaligen Vorstandsmitgliedern, Herrn Dr. Späth und Herrn Hoffmann, die Entlastung zu verweigern. Dies erscheint vor dem Hintergrund der als gescheitert anzusehenden Akquisitionspolitik, die im wesentlichen auf Umsatzzielen beruhte, nachvollziehbar. Eine endgültige Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag wird jedoch von dem auf der Hauptversammlung zu verlesenden Bericht über die internen Ermittlungen abhängig gemacht.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den ehemaligen Vorstand um Dr. Späth zu lange gewähren lassen, ohne auf die Profitabilität der erworbenen Unternehmen sowie auf die Implementierung eines ausreichenden Kontrollsystems zu achten, womit die vorliegende Schieflage der Gesellschaft zu vermeiden gewesen wäre. Daher ist die Entlastung zu versagen.

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Laut Geschäftsbericht liegen die Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen bei ca. 31% des Gesamthonorars des Abschlussprüfers. Damit ist die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nach Auffassung der SdK nicht mehr in hinreichendem Maße gegeben und die Zustimmung zu versagen. 

 

TOP 6

Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahlvorschläge liegen keine Einwände vor, da die Kandidaten die qualitativen und quantitativen Voraussetzungen der SdK erfüllen.

 

Eine endgültige Zustimmung wird von auf der Hauptversammlung vermittelten Eindrucken und den dortigen Ausführungen der Verwaltung den Auswahlprozess betreffend abhängig gemacht.

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und deren Verwendung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts und eines etwaigen Andienungsrechts der Aktionäre

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation sollte die Gesellschaft ihre vorhandene Liquidität lieber für die Restrukturierung des operativen Geschäfts verwenden als, unabhängig von der konkreten Verwendungsabsicht, für Aktienrückkaufprogramme auszugeben.

 

TOP 8

Änderung von § 1 Ziff. 1 der Satzung (Firma)

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Änderung der aktuellen Satzung.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.