Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.07.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Enthaltung

 

Begründung: Der Vorstand hat das zweitschlechteste Ergebnis aller Zeiten vorgelegt. U.a. führte ein geplantes Projekt offenbar zu erheblichen Kostensteigerungen bzw. Wertberichtigungen. Der Vorstand wird auf der HV darlegen müssen, wie weit dies unvermeidlich und außerdem auch nicht vorhersehbar war. Nur bei einer zufriedenstellenden Erklärung wird das genannte Abstimmungsverhalten erfolgen, sonst wird die Entlastung abgelehnt. Sollte es (wider Erwarten) zu einer Einzelentlastung kommen, könnte der - inzwischen ausgeschiedene - Vorstand Brinck entlastet werden, wenn er die genannten Probleme nicht (mehr) zu vertreten hatte.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Enthaltung

 

Begründung: Ein guter Bericht und 5 Sitzungen sowie diverse Arbeitstreffen lassen erkennen, dass sich der AR hinlänglich mit den wesentlichen Problemen des Unternehmens befasst und den Vorstand ausreichend beraten und kontrolliert hat. Auch scheint es dem Vorsitzenden zu gelingen, das früher uneinige und mehr an Eigeninteressen orientierte Gremium zu einer Einheit zu formen. Andererseits besteht der Eindruck, dass eben diese Probleme der Vergangenheit mitursächlich für die o.g. Situation gewesen sein konnten und der AR hier u.U. zu spät oder nicht "hart" genug reagiert hat. Die Besetzung des ARs ist weiterhin suboptimal, auch der plötzliche und nicht erwartete Abgang des (guten) Vorstandes Brinck muss hinterfragt werden. Eine endgültige Entscheidung ist daher erst in der HV möglich. 

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung:  Gegen die erstmalige Bestellung der Ernst & Young - WP-Gesellschaft sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Der bisherige Prüfer KPMG hatte seit 2010 geprüft, insoweit wäre ein unaufgeforderter Wechsel vorbildlich. In der HV werden allerdings die Gründe für den Wechsel hinterfragt, vor allem, ob es sich dabei um eine Retourkutsche wegen des "ergänzenden Hinweises" im Prüfungsbericht handelte. 

 

 

TOP 5
Sitzverlegung nach Berlin und entsprechende Satzungsänderung

 

Enthaltung

 

Begründung: Nachdem erst vor wenigen Jahren innerhalb Hamburgs ein Umzug erfolgte und dabei die räumlichen Strukturen vereinfacht wurden, überrascht der jetzige Plan, auch wenn Berlin einen Schwerpunkt der Sportwetten-Aktivitäten darstellt und diese künftig ausgebaut werden sollen. Seine Sinnhaftigkeit und vor allem eine klare Kosten- / Nutzenrelation müssen in der HV überzeugend dargelegt werden, damit dieser TOP seitens der SdK zustimmungsfähig wird. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2012/I, des Genehmigten Kapitals 2010/I und des Genehmigten Kapitals 2010/II; Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Aufhebung der nicht benötigten und inzwischen abgelaufenen Kapitalbeschlüsse bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Mitarbeiteroptionen und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2016/I; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft verfügt auch nach Wegfall der in TOP 6 betroffenen Kapitalia noch über bedingte bzw. genehmigte Kapitalia von gut 30 % des Grundkapitals. Angesichts dessen ist für weitere Kapitalmaßnahmen kein Raum mehr. Mit Blick auf die seit Jahren unbefriedigende Situation des Unternehmens besteht zudem für das Begeben von Mitarbeiteroptionen nach den bisherigen Erfahrungen keine Notwendigkeit.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016/I und die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre; Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich gilt das unter TOP 7, Satz 1 Gesagte auch hier. Angesichts der geringen Größenordnung der hier zu entscheidenden Maßnahme (400 T €) kann aber ausnahmsweise zugestimmt werden, da im vorliegenden Fall nur ein bisher teilweise ausgeübtes Kapital wieder auf den ursprünglichen Betrag aufgestockt werden soll. Dies erscheint mit Blick auf den unbestrittenen Kapitalbedarf der Gesellschaft vertretbar.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016/II und der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die vorliegende Maßnahme würde alleine schon die Möglichkeit zur Erhöhung des Grundkapitals um knapp 40 % bieten. Diese Höhe überschreitet das von der SdK für Vorratsbeschlüsse Akzeptierte bei Weitem. Dies gilt vor allem angesichts der geplanten Laufzeit von 5 Jahren. Nach den zahlreichen Wechseln in Vorstand und AR in der Vergangenheit ist überhaupt nicht absehbar, wem der hier zur Entscheidung stehende Vertrauensvorschuss letztlich gewährt würde und wie dann davon Gebrauch gemacht würde. Im Übrigen gilt das unter TOP 7, Satz 1 Gesagte entsprechend.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2016/II sowie die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss; Satzungsänderung

 

Ablehnung


Auch hier würde ein Volumen von weiteren knapp 20 % des Grundkapitals für eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren ermöglicht. Dies ist angesichts des unter TOP 7, Satz 1 und TOP 9 Gesagten nicht akzeptabel.
 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.