TOP 1 Vorlage des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, versehenen Jahresabschlusses und Lageberichts der UMS United Medical Systems International AG i. L. für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis 30 April 2016 mit dem erläuternden Bericht des Abwicklers zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2016 Zustimmung Begründung: Gegen den von Ernst & Young testierten Abschluss gibt es seitens der SdK keine Einwände. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016 Zustimmung Begründung: Der Liquidator hat seine Aufgaben sachgerecht wahrgenommen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016 Ablehnung Begründung: An der gegenüber vor der Liquidation deutlich verringerten Sacharbeit des Aufsichtsrats gibt es nichts zu beanstanden. Einzig und allein die für die Lage der Gesellschaft und den Aufgabenkanon des Aufsichtsrats völlig überzogene Aufsichtsratsvergütung samt auf der letzten HV erneut geäußertem mangelndem Anpassungswillen führt zur Ablehnung des Beschlussvorschlags durch die SdK. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2016 bis zum 30. April 2017 Zustimmung Begründung: Trotz erneut zu hoher Beratungsaufwendungen macht die Neuwahl eines Abschlussprüfers vor dem Hintergrund der betriebenen und fortgeschrittenen Liquidation wenig Sinn. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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