TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit den Lageberichten für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Entsprechend den Abstimmungsrichtlinien der SdK ist eine Ausschüttung von € 0,60 bei einem Gewinn je Aktie von € 1,90 als zu niedrig anzusehen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Zustimmung Begründung: Trotz eines schwierigen Marktumfeldes hat es der Vorstand geschafft, das EBT und das EBIT erheblich zu steigern. Zwar scheint die Zustimmung zum freiwilligen Übernahmeangebot der Mori Seiki vor dem Hintergrund des Ausgleichsbetrages des BGV voreilig gewesen zu sein. Allerdings geht das Unternehmenswertgutachten selbst von einem geringeren Wert aus. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Zustimmung Begründung: Der AR hat im abgelaufenen Geschäftsjahr den Vorstand bei seiner guten Performance unterstützt. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Ablehnung Begründung: Entsprechend den Abstimmungsrichtlinien der SdK sind die sonstigen Leistungen, die nicht den Abschluss betreffen mit ca. 1, 4 Mio. € im Verhältnis zum Honorar für die reinen Abschlussleistungen zu hoch. Mithin ist die Unabhängigkeit des Prüfers hier in Frage zu stellen. TOP 6 Nachwahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es liegen keine persönlichen oder sachlichen Gründe vor, die gegen die Aufsichtsratskandidatin sprechen. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Ablehnung Begründung: Es ergeben sich aufgrund des Gutachtens zum Abfindungsangebot bzw. zur Garantiedividende erhebliche Zweifel an der Angemessenheit des festgelegten Abfindungsangebotes/Garantiedividende. Hierbei sind insbesondere der Wachstumsabschlag, der Betafaktor der Peergroup, die Peergroup und die Marktrisikoprämie zweifelhaft. Bezeichnend ist, dass der Gutachter auf einen Wert je Aktie von € 25,14 kommt, während der Hauptgesellschafter € 37,35 je Aktie bietet. Während der Gutachter jedoch auf den gleichen Wert der Garantiedividende wie der Hauptgesellschafter kommt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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