TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ifa systems AG für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Der Konzernjahresüberschuss beträgt 2.06m EUR. Es sollen 412.5 TEUR (0.15 EUR je Aktie) ausgeschüttet werden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von knapp über 20%. Die SdK fordert in der Regel Ausschüttungen zwischen 40% und 60% des Jahresüberschusses. Die Vorstandsbezüge (323 TEUR) liegen im Bereich der Dividendensumme. Die Zahlungen an Mitglieder des Aufsichtsrats (410 TEUR) liegen über der Dividendensumme. Insgesamt erhielten die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat fast das doppelte der vorgeschlagenen Dividendenausschüttung an die Aktionäre. Dies ist aus Anlegersicht eine erhebliche Schieflage. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Zwischen den Umsatzerlösen (etwa konstant 8m EUR) und den Jahr für Jahr weiter aktivierten Eigenleistungen (inzwischen ein Posten von 20m EUR in der Bilanz, bei einer Bilanzsumme von 26m EUR) besteht ein deutliches Missverhältnis. Nur durch die Aktivierung dieser Kosten kann ein Überschuss dargestellt werden. Der Cashflow war in 2015 wieder deutlich negativ und die Gesellschaft wird wohl bald wieder eine Eigenmittelzufuhr benötigen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist sehr knapp gehalten. Die Aussage, dass keine Interessenskonflikte bestünden, wird auf den letzten Seiten des Geschäftsberichts durch die Aufstellung der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen und Unternehmen ad absurdum geführt. Insgesamt erhielten im Jahr 2015 Mitglieder des AR sowie Mitglieder des AR gehörenden Firmen einen Betrag von 410 TEUR vom Unternehmen für Leistungen verschiedener Art. Dies entspricht etwa 3/4 der "Aufwendungen für bezogene Waren und Dienstleistungen" von 558 TEUR im Geschäftsjahr bzw. 5% der gesamten Aufwendungen (inkl. Personalaufwand) des Unternehmens von 8.3m EUR. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner KG, Wuppertal prüft die Gesellschaft mindestens seit 2005. Die SdK fordert einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft spätestens nach 10 Jahren um die kritische Distanz der Prüfungsgesellschaft zu wahren. TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet. Matthias Maus ABLEHNUNG – ungeachtet der fachlichen Qualifikationen auf dem Gebiet der Augenheilkunde erscheint es aus Sicht der SdK zweifelhaft, dass Hr. Maus ausreichend Zeit für das Mandat zur Verfügung steht (Leitung eines Augenzentrums, Tätigkeit als LASIK-Trainer – laut der Seite „sehkraft.de“ hat Hr. Maus, seit 1991 tätig, mehr als 35.000 Operationen durchgeführt. Das sind im Schnitt 1400 Operationen pro Jahr oder 7 pro Arbeitstag). Herr Maus hat ausweislich seiner Vita keine Erfahrung als Aufsichtsrat einer börsennotierten AG, soll aber als einziger Vertreter des Streubesitz fungieren. Takayuki Yamazaki ZUSTIMMUNG – als neuem Großaktionär steht TOPCON eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat zu. Shigehiro Ogino ZUSTIMMUNG – als neuem Großaktionär steht TOPCON eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat zu.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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