TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der YOC AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2015 mit dem zusammengefassten Lagebericht der YOC AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Entwicklung der Gesellschaft ist nach wie vor völlig unbefriedigend und die Zukunft ungewiss. Es war allerdings auch nicht mehr zu erwarten nach den Ereignissen der letzten Jahre. Zumindest ist wieder eine Kapitalerhöhung gelungen, um den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Zwar scheint der AR seine Überwachungsaufgaben erfüllt zu haben. Die Abweichungserklärung zum DCGK nach der der AR weiterhin nur vom Gericht bestellt ist und sich nicht auf der HV der Wahl durch die Aktionäre stellt, führt zur Ablehnung. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Ablehnung Begründung: Die viel zu hohen Steuerberatungs- und sonstigen Leistungen im Verhältnis zu den Honoraren für die Abschlussprüfung könnten die Unabhängigkeit des Prüfers beeinträchtigen und führen zur Ablehnung. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2015/I und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. TOP 6 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung hinsichtlich der Niederlegung des Aufsichtsratsmandats (§ 10 Abs. 6 der Satzung) Zustimmung Begründung: Die Änderung ist problemlos, hat aber keine Auswirkungen und ist eigentlich egal. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|