TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015, des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln sowie über die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Mit dem vorliegenden Beschluss soll den Aktionären statt einer Bardividende eine Aktiendividende im Verhältnis 44:1 gewährt werden. Dies entspräche nach Aussage der Gesellschaft einer (gegenüber dem Vorjahr unveränderten) Bardividende von etwa 0,25 € / Aktie = etwa 0,45 € / Aktie. Die dazu erforderlichen neuen Aktien sollen durch eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln erworben werden. Grundsätzlich wird die geplante Vorgehensweise als kapitalschonend durchaus begrüßt. Auch erreicht die geplante Ausschüttung jetzt eine angemessene Größenordnung, nachdem in den Vorjahren nur ca. 25 % ausgeschüttet wurden.
Mit Blick auf die verschlechterten Ergebnisse und die Tatsache, dass das Unternehmen nicht in der Lage war, die Anfang Juni fälligen Zinsen auf eine Unternehmensanleihe pünktlich zu leisten, erscheint die Ausschüttung jedoch geradezu fahrlässig in Bezug auf die weitere Existenz des Unternehmens. Zum aktuellen Zeitpunkt sollte daher der gesamte Bilanzgewinn im Unternehmen verbleiben. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Das Unternehmen musste vor wenigen Tagen die Verschiebung der Zinszahlung der Anleihe 2011/2017 bekanntgeben. Deren endgültige Zahlung und vor allem die Rückzahlung / Prolongation der Anleihe selber (im Juni 2017) sind derzeit ungewiss. Beides ist Folge der fragilen Finanzierungsstruktur der Gesellschaft. Diese beruht u.a. auf einer niedrigen EK-Quote, hohen - teilweise kurzfristig fälligen - Verbindlichkeiten und einem hohem Anteil an Forderungen auf der Aktiv-Seite. Diese Situation war dem Vorstand längst bekannt. Die Risiken waren wiederholt in den Vorjahren kritisch abgesprochen worden mit der klaren Erwartung von Maßnahmen zur Reduzierung der Verbindlichkeiten. Es erfolgte dennoch keine angemessene Reaktion. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Auch der AR kannte die schwierige Finanzsituation. Ferner ist die Besetzung des Vorstandes auf der Finanzseite unverändert suboptimal. Es gab zahlreiche Anstöße von außen, z.B. auf den letzten Hauptversammlungen, auf die der AR offensichtlich nicht in genügendem Maße reagiert hat. Er ist damit seiner Aufsichts- und Beratungspflicht nicht in genügendem Maß nachgekommen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 Zustimmung Begründung: Es sind keine Anhaltspunkte gegen eine erneute Bestellung der Crowe, Möhrle, Happ, Luther GmbH zu erkennen, zumal der AP unverändert auch keine weiteren Leistungen für die Gesellschaft erbracht hat. Die Zustimmung erfolgt allerdings unter Vorbehalt zufriedenstellender Antworten in der HV zur Frage, ob und inwieweit der AP die prekäre Situation nicht erkennen konnte / musste und inwieweit die aktuelle Situation dennoch zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk führen konnte. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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