TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. November 2014 bis zum 31. Oktober 2015, des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die Ausschüttung soll erneut angehoben werden um 1 Ct. auf 0,46 €. Bei einem Konzernergebnis von etwa 0,35 € / Aktie würde sie also wie im Vorjahr wieder teilweise aus der Substanz bezahlt. Mit Blick auf die unveränderten Verbindlichkeiten von insgesamt 200 Mio. € bei 89 Mio. Umsatz (Vj.: 71 Mio.) erscheint dies auch unter der Maßgabe, dass die Dividende wahlweise (kapitalschonend) als Aktiendividende angeboten wird, nicht vertretbar. Vermutlich wird es aber zur Abstimmung über diesen TOP nicht kommen. Denn inzwischen liegt ein Ergänzungsverlangen der Großaktionärin und Muttergesellschaft KTG Agrar vor. Danach soll zur Liquiditätsschonung der Bilanzgewinn für eine Aktiendividende im Verhältnis 21:1 verwendet werden, die über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln aufgebracht wird. Hierüber kann endgültig erst nach Vorlage der Details in der HV entschieden werden. Angesichts der Finanzsituation der Gesellschaft selber und der aktuellen Probleme bei der Großaktionärin erscheint aber ein vollständiger Verbleib des Gewinnes im Unternehmen sinnvoller.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Zustimmung (Einzelentlastung): Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft erneut gut vorangebracht. Alle wesentlichen Kennziffern wurden deutlich gesteigert. Die EBIT-Marge konnte auf hohem Niveau nahezu stabil gehalten werden. Die Verbindlichkeiten stiegen nicht mehr überproportional zum Umsatz, sondern konnten bei gut 200 Mio. € stabilisiert werden. Sie sind zwar durch Sachanlagen in ähnlicher Höhe abgesichert, betragen aber weiterhin ein Mehrfaches des Umsatzes. Angesichts der deutlich gestiegenen, aber mit 14,1 % immer noch niedrigen Eigenkapitalquote (Vj.: 10,5 %) bedeutet dies weiterhin ein erhebliches Risiko. Die angespannte Situation des Vorjahres konnte der Vorstand aber deutlich entschärfen. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Zustimmung / Enthaltung (Einzelentlastung): Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich mit den wesentlichen Aufgabenstellungen der Gesellschaft befasst und den Vorstand kontrolliert und beraten. Dies zeigt neben der Tatsache von 15 (!) Sitzungen auch der Katalog der diskutierten Themen des nach wie vor knappen, aber nach früherer Kritik seit 2 Jahren aussagekräftigeren AR-Berichtes. Für künftige Entlastungen wird aber (u.a.) die mehrfach angemahnte Einzelveröffentlichung der Vorstandsgehälter erwartet. Der AR Hofreiter ist der CEO der Großaktionärin KTG Agrar. In Bezug auf seine Person scheinen - angesichts der akuten prekären Finanzierungssituation der KTG Agrar (keine pünktliche Zinszahlung einer Anleihe) - Zielkonflikte zwischen beiden Funktionen mindestens möglich, wenn nicht gar unvermeidlich. Angesichts dessen wird in der HV kritisch hinterfragt, wie er seine AR-Tätigkeit wahrnehmen konnte und künftig wahrnehmen wird. Vorbehaltlich anderer Ergebnisse in der HV erfolgt insoweit Enthaltung. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016 sowie für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für die Geschäftsjahre 2015/2016 und 2016/2017 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederbestellung der im vergangenen Geschäftsjahr erstmals eingesetzten RTC Schütte Treuhand KG sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Der AP hat offenbar auch keine weiteren Leistungen für die Gesellschaft erbracht. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 2012/II. sowie über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016/I. mit Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechenden Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Mit der vorgesehenen Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1,487 Mio. € (= etwa 20 % des GK) sollen vorhandene Kapitalia vereinheitlicht werden. Daneben verfügt die Gesellschaft aber noch über ein bedingtes Kapital i.H.v. 3 Mio. €. Damit und in Anbetracht der Tatsache, dass die hier beabsichtigte KE auch in vollem Umfang als Sacheinlage, also unter Bezugsrechtsausschluss, möglich sein soll, werden die von der SdK als akzeptabel erachteten Grenzen weit überschritten.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Aufhebung einer bestehenden Ermächtigung Ablehnung Begründung: Das geplante Volumen (Optionsrechts auf Stückaktien von bis zu 3,337 Mio. € = etwa 45 % des GK) übersteigt bereits für sich alleine den von der SdK für akzeptabel angesehenen Kapitalbeschaffungsrahmen. Dies gilt umso mehr angesichts der bereits bestehenden - und ggf. erneuerten - genehmigten bzw. bedingten Kapitalia. TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014/I. sowie die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Das bereits bestehende bedingte Kapital i.H.v. bis 3 Mio. übersteigt den von der SdK akzeptierten Rahmen. Überdies würde die vorliegende Ermächtigung noch bis 2019 gelten. Schon deshalb besteht für den vorliegenden Beschluss in unveränderter Höhe und Verlängerung der Laufzeit bis 2021 keine Notwendigkeit. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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