Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umsatz konnte gesteigert werden. Der Aufsichtsrat hat in zwei physischen und sieben telefonischen Sitzungen seine Beratungs- und Überwachungsfunktion wahrgenommen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umsatz konnte gesteigert werden. Das Ergebnis hat sich aufgrund Sondermaßnahmen verschlechtert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten scheinen die entsprechende Sach- und Fachkenntnisse zu haben. Allerdings stellt sich bei dem vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Herrn Mc Carthy durch die Anzahl der sonstigen vergleichbaren Aufsichtstätigkeiten ein zeitliches Problem. Dies wird in der Hauptversammlung hinterfragt werden und je nach entsprechender Auskunft wird Zustimmung oder Ablehnung bezüglich des Kandidaten Mc Carthy  erfolgen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Honorar für sonstige Leistungen übersteigt mit einem Anteil von über 25 % im Verhältnis zum Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen das von der SdK noch als  angemessen angesehene Verhältnis.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen samt entsprechender Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Das bisherige Grundkapital der Gesellschaft beträgt ca. 17 Mio. €. Das Grundkapital soll um einen Betrag von bis zu 20,5 Mio. erhöht werden. Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Die Kapitalerhöhung soll für den Erwerb eines konkreten Unternehmens verwendet werden. 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über Aufhebung des verbliebenen bisherigen genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 8.401.945,00 (Genehmigtes Kapital 2016/I); Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Das bisherige Grundkapital von ca. 17 Mio. soll um 50 % erhöht werden. Hierzu verlangt die SdK generell eine konkrete Beschlussvorlage in der Hauptversammlung. Das gesetzliche Bezugsrecht kann ausgeschlossen werden bei Einbringung von Sacheinlagen und um den Inhabern von Wandel-und /oder Options- Schuldverschreibungen, etc. ein Bezugsrecht zu gewähren.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines weiteren neuen genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 7.859.444,00 (Genehmigtes Kapital 2016/II); Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es soll ein weiteres genehmigtes Kapital mit ca. 8 Mio. € beschlossen werden. Der Bezugsrechtsausschluss soll ebenfalls wie unter Tagesordnungspunkt 7 vorgenommen werden können.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über Aufhebung des verbliebenen bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung (Bedingtes Kapital II) und des verbliebenen bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung (Bedingtes Kapital III) sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung macht Sinn.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über Aufhebung der verbliebenen bisherigen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und des entsprechenden bedingten Kapitals V sowie Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und die Schaffung eines entsprechenden neuen bedingten Kapitals V sowie eine entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK ist grundsätzlich für  die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen wenn 25 % des Grundkapitals mit Bezugsrecht und Überbezug (Ausschluss Bezugsrecht maximal 10 %) unter Ausschluss einer Sacheinlage vorliegt. Die Beschlussvorlage sieht einen Betrag von 65 Mio. € vor.

Damit wird das Grundkapital erheblich überschritten.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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