TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Angesichts eines Nachsteuerergebnisses von € 1,18 pro Aktie erscheint eine Dividende von € 0,50 gerade noch akzeptabel. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Es ist dem Vorstand gelungen, im letzten Geschäftsjahr sowohl die erzielten Umsätze als auch die Erträge zu steigern. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat berichtet angemessen detailliert über die Ausübung seiner Kontrolltätigkeit und die dabei verfolgte Schwerpunktsetzung. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers im Falle einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2016 Ablehnung Begründung: Angesicht erheblicher Honorare aufgrund weiterer Prüfungsleistungen bestehen Zweifel an der Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Abschlussprüferin. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts durch Änderung von § 5 Absatz 6 der Satzung (Genehmigtes Kapital I) Ablehnung Begründung: Die vorgeschlagene Kapitalerhöhung ist nicht zustimmungsfähig. Sie ermöglicht es, das Grundkapital im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts um bis zu 50 % zu erhöhen. Eine so weitreichende Entscheidung muss der Hauptversammlung vorbehalten bleiben. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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