TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die 3U HOLDING AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Auch wenn es dem Vorstand gelungen ist, auf Konzernebene ein positives EBITDA zu generieren, erfolgt im Konzern- und Einzelabschluss immer noch ein negativer Ergebnisausweis. Insgesamt ist nach wie vor nicht ersichtlich, dass die 3u Holding über ein Geschäftsmodell verfügt, dass imstande wäre, nachhaltigen Mehrwert für die Aktionäre zu generieren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat ist nach unserer derzeitigen Kenntnis seinen Verpflichtungen, den Vorstand erfolgreich zu beraten, ihn zu kontrollieren und zu überwachen nicht mit dem notwendigen Ergebnis nachgekommen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Gegen die vorgeschlagene Wahl der BDO AG zum Abschlussprüfer liegen keine Einwände vor.
TOP 5 Beschlussfassung über die Zustimmung Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Selfio GmbH Zustimmung Begründung: Die Selfio GmbH ist eine 100%-ige Tochter der 3U Holding AG. Es handelt sich somit um einen üblichen Vertrag im Konzernverhältnis, der in erster Linie der steuerlichen Optimimierung dient. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung (Bedingtes Kapital I) und Satzungsänderung, Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016/I) und Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen des Aktienoptionsplans sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt ein Aktienoptionsprogramm als Bestandteil der Vorstandsvergütung aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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