TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichtes für die PULSION Medical Systems SE sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats der PULSION Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Im letzten Geschäftsjahr wurden alle Tochtergesellschaften an die Getinge AB verkauft. Die Erlöse i.H.v. 32,6 Mio. Euro gingen im Rahmen des Gewinnabführungsvertrages an die Getinge AB. Diese Assets stehen den Minderheitsaktionären nun nicht mehr zur Verfügung. Daher ist der Verwaltungsrat aus Sicht der SdK nicht zu entlasten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren der PULSION Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2015 Enthaltung Begründung: Sowohl die Umsätze, wie auch das Betriebsergebnis sanken im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich. Den Geschäftsführenden Direktoren ist jedoch keine unmittelbare Verfehlung in Bezug auf die operative Tätigkeit vorzuwerfen. Allerdings ist aus Sicht der SdK fragwürdig, inwieweit die Direktoren mitverantwortlich waren bezüglich des Verkaufs aller Tochterunternehmen an die Getinge AB, wodurch die operative Stärke des Unternehmens veräußert wurde. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Die Prüfgesellschaft sollte nach Ansicht der SdK mindestens alle 10 Jahren wechseln, um ein gegenseitiges Gewöhnen entgegenzuwirken. Da diese 10 Jahre bei Pulsion bereits überschritten sind, fordert die SdK einen Wechsel der Prüfgesellschaft und kann daher der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft als Abschlussprüfer nicht zustimmen. TOP 5 Wahl zum Verwaltungsrat Ablehnung. Begründung: Die Kandidatenvorschläge scheinen alle die nötige Qualifikation für dieses Amt zu besitzen. Jedoch stehen alle vorgeschlagenen Kandidaten dem Großaktionär nahe, wodurch die Interessen der Minderheitsaktionäre innerhalb des Aufsichtsrates nicht adäquat vertreten werden würden. Dies ist aus Sicht der SdK nicht akzeptabel und somit nicht zustimmungswürdig. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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