TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung eine Dividende in Höhe von 3,52 Euro je Vorzugs- und 3,50 Euro je Stammaktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf das jeweilige zuordenbare Konzernergebnis je Aktie von 33,6 % bzw. 33,5 %. Damit liegt die von der Verwaltung vorgeschlagene Ausschüttungshöhe unter der Forderung der SdK, welche eine Ausschüttungsquote zwischen 40 % - 60 % vorsieht. BMW investiert jedoch seit Jahren sehr hohe Summen, die deutlich über den Abschreibungen liegen, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig, vor allem im Bereich der Elektromobilität und Digitalisierung sein zu können. Ferner wurde in der Vergangenheit die Dividende auch nach oben hin angepasst, sofern dies das Ergebnis ermöglichte. Daher kann der Ausschüttungshöhe zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands. Zustimmung. Begründung: BMW hat auch im zurückliegenden Geschäftsjahr 2016 ein Rekordergebnis einfahren können. Die Marke ist weiterhin bestens am Markt positioniert, was vor allem auch auf die operativen Leistungen (Technik, Design, etc.) zurückzuführen ist. Der Vorstand tut auch alles, um auch in Zukunft zu den führenden Automobilherstellern zu gehören. Im Bereich der Elektromobilität dürfte BMW mittlerweile bereits einen Spitzenplatz einnehmen und zu den führenden Herstellern gehören. Es liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, die gegen eine Entlastung sprechen würden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Zustimmung. Begründung: Der Aufsichtsrat hat in fünf Sitzungen die Arbeit des Vorstands kontrolliert und stand diesem auch bei Bedarf beratend zur Seite. Es gibt keinerlei Erkenntnisse, die gegen eine Entlastung sprechen würden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers. Ablehnung. Begründung: KPMG zählt zweifelsfrei zu den qualifiziertesten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Die Gesellschaft prüft jedoch bereits seit mehr als zehn Jahren Jahres- und Konzernabschlüsse der BMW AG. Aus Sicht der SdK ist dadurch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bedroht. Daher kann dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werden. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat. Zustimmung. Begründung: Herr Dr.Ing. Heinrich Hiesinger verfügt über die nötige Qualifikation, um bei der Gesellschaft als Aufsichtsrat tätig werden zu können. Ferner dürfte er trotz seiner Tätigkeit im Vorstand der thyssenkrupp AG genügend zeitlichen Freiraum und Flexibilität mitbringen, um an den Sitzungen des Aufsichtsrats jederzeit teilnehmen zu können. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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