TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Telefónica Deutschland Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefassten Lagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2015, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung. Begründung: Die Gesellschaft hat im Jahr 2015 erneut ein negatives Konzernjahresergebnis erwirtschaftet. Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 24 Cent je Aktie erscheint aber dennoch angemessen, da der operative Cashflow mit rund 1,8 Mrd. Euro stark positiv war und sich deutlich gegenüber dem Vorjahr (1,4 Mrd. Euro) verbessert hat. Die finanzielle Situation der Gesellschaft ist sehr solide, und durch die Übernahme der E-Plus Gruppe dürfte in Zukunft der Preisdruck auf dem Mobilfunkmarkt deutlich geringer werden als in der Vergangenheit. Ferner spielt die mobile Vernetzung eine immer größere Rolle, so dass die erhöhten Datenumsätze auch in steigenden Umsatz- und Ergebniskennziffern spürbar werden dürften. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung. Begründung: Die Gesellschaft befindet sich noch mitten in der Transformation. Bereinigung der Markenvielfalt, Verkauf von Mobilfunkstationen und –läden und die Freisetzung von Mitarbeitern sind in 2015 deutlich vorangekommen. Durch die dadurch erreichten Synergieeffekte dürfte sich die wirtschaftliche Situation in Zukunft stark verbessern. Der Vorstand hat hier sicherlich zuletzt vieles richtig gemacht, und die Gesellschaft erscheint gut aufgestellt zu sein. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 2015 in insgesamt fünf Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. Daher kann einer Entlastung zugestimmt werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts Zustimmung. Begründung: Ernst & Young gehört zu den größten Wirtschaftsprüfungskanzleien weltweit und verfügt über das nötige qualifizierte Personal, um die Abschlussprüfung der Gesellschaft vorzunehmen. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Ablehnung. Begründung: Es befinden sich aktuell nur rund 21,3 % des Grundkapitals im Streubesitz. Ein Aktienrückkauf könnte diesen Anteil weiter reduzieren und somit die Stellung des Streubesitzes weiter negativ beeinflussen. Überschüssige liquide Mittel könnten den Aktionären auch in Form einer erhöhten Dividende zu Gute kommen. Aktuell ist auch kein dringender Grund ersichtlich, warum ein Aktienrückkauf angebracht sein könnte. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2012/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung. Begründung: Die Gesellschaft würde mit dem Beschluss die gesetzliche Maximalgrenze bezüglich des genehmigten Kapitals voll ausreizen. Aus Sicht der SdK ist aktuell kein Kapitalvorratsbeschluss nötig. Die Gesellschaft ist solide finanziert und erzielt einen positiven Cashflow aus dem operativen Geschäftsbetrieb. Der Markt in Deutschland ist bereits voll konsolidiert. Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, für was die Gesellschaft einen so hohen Kapitalbedarf haben könnte. Auch die Expansion ins Ausland ist aufgrund der Konzernzugehörigkeit zur Telefonica S.A ausgeschlossen. Daher kann diesem Tagesordnungspunkt nicht zugestimmt werden. TOP 8 Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: Herr Erskine verfügt über die nötige Branchenerfahrung und dürfte zeitlich für das Amt des Aufsichtsrates verfügbar sein. Es gibt keine Erkenntnisse, die seiner Wahl in den Aufsichtsrat entgegenstehen würden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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