Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 und Bericht des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird vorgeschlagen, 3,50 € Dividende (Vorjahr 3,25 €) und zusätzlich 1,50 € Sonderdividende (Vorjahr 1,50 €) zu zahlen. Damit schüttet Hannover Rück 36% des Ergebnisses (Vorjahr 34%) an die Aktionäre aus. Zusätzlich werden wieder 1,50 € (Vorjahr 1,50 €) nicht benötigtes Eigenkapital als Dividende gezahlt. Damit partizipieren die Aktionäre am Erfolg des Unternehmens.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand ist für ein weiteres Rekordjahr in Folge verantwortlich. Er führt das Unternehmen erfolgreich durch die für die Branche unruhigen Jahre. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines Berichts den Vorstand überwacht und beraten. Er  wird zwar stark durch den Talanx-Konzern repräsentiert und beeinflusst, jedoch werden die Interessen der Privatanleger durchaus gewahrt. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.